Idana erleichtert das Impfmanagement in der Hausarztpraxis für alle Beteiligten: Aufklären, Impffähigkeit feststellen und Einwilligung einholen, das alles geht mit Idana schnell, sicher und völlig papierlos. Die häufigsten Fragen zum Thema Aufklären und Dokumentieren haben wir gesammelt und hier für Sie beantwortet.

Wie kann mit Idana aufgeklärt werden?

Teil des Idana-Fragebogens zur Corona-Schutzimpfung sind Informationen zur Impfaufklärung. Diese Impfinformationen können dem Impfling vor dem Termin zugeschickt werden, zum Beispiel direkt bei der Terminvereinbarung.

Je nach dem, welcher Impfstoff verimpft werden soll, können unterschiedliche Fragebögen ausgewählt werden, die auf die Impfstoffspezifischen Nebenwirkungen und Risiken eingehen (derzeit verfügbar sind Inhalte für AstraZeneca und BioNTech/Pfizer). Die darin enthaltenen Informationen orientieren sich an den Impfmerkblättern des RKIs, werden regelmäßig aktualisiert und sind in patientenverständlicher leichter Sprache verfasst. Hat der Impfling noch weitere Fragen, kann er mit einem Klick signalisieren, dass noch weiterer Gesprächsbedarf besteht.

Was beinhaltet der Fragebogen zur Corona-Schutzimpfung?

Der Idana-Fragebogen zur Corona-Schutzimpfung besteht aus vier Teilen und deckt alle vier Arbeitsschritte ab, die vor der Impfung zu erledigen sind: Impfaufklärung, Abfrage des zusätzlichen Informationsbedarfs, Impffähigkeit und Impfeinwilligung.

Der erste Teil enthält stets aktuelle Informationen zum jeweiligen Impfstoff und informieren über potenzielle Impfnebenwirkungen (siehe auch „Wie kann mit Idana aufgeklärt werden?“). Der Impfling kann darüber hinaus angeben, wenn weitere Informationen gewünscht werden.

Enthalten ist zudem ein Anamnese-Fragebogen, mit dem Sie die Impffähigkeit des Patienten feststellen können. Dieser umfasst Fragen zur allgemeinen Krankheitsgeschichte, zu Allergien und akuten Infekten sowie zu früheren Impfreaktionen. Im letzten Teil des Fragebogens wird die Einwilligung des Patienten (oder eines gesetzlichen Vertreters) in die Impfung eingeholt.

Mehr Informationen zu Idanas Corona-Inhalten!

Wie müssen Impfaufklärung und Einwilligung dokumentiert werden?

Eine schriftliche Bestätigung, dass die Aufklärung erfolgt ist bzw. der Impfling die Impfung eingewilligt hat, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie müssen allerdings in der Patientenakte dokumentieren, dass sie den Impfling aufgeklärt haben und seine Einwilligung vorlag. Da die Nachweispflicht jedoch beim Impfarzt liegt, ist es sinnvoll, die Unterschrift des Patienten einzuholen. Dazu rät auch die KBV.

Idana erledigt die Dokumentation von Impfaufklärung und Anamnese automatisch mit und holt die Einwilligung mit ein. Bevor der Impfling den Fragebogen abschickt, wird er aufgefordert, seine Eingaben mittels seiner Unterschrift zu bestätigen. Idana generiert aus den Patienteninformationen einen Bericht, der auch diese Signatur enthält.

Übrigens: Bei Impfschäden können Ärzte nur dann haftbar gemacht werden, wenn grobe Fehler etwa bei der Aufklärung unterlaufen sind. Mit einer gründlichen Impfaufklärung und deren Dokumentation sind Sie hier auf der sicheren Seite! Lesen Sie mehr dazu unter „Arzthaftung und Corona-Impfung

Ist die digitale Form der Einwilligung rechtswirksam?

Am Ende jeder Befragung erfasst Idana die elektronische Signatur des Patienten, je nach dem, auf welcher Hardware der Patient unterzeichnet sogar eine sogenannte biometrische Signatur.

Die vom Patienten gezeichnete Signatur speichert Idana zusammen mit der Uhrzeit und Angabe des Geräts, mit dem die Unterschrift aufgenommen wurde. Entsprechend der eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services), die das Europäische Parlament 2014 als Rahmenwerk für elektronische Signaturen geschaffen hat, gilt das als rechtskräftiges Beweismittel, sollte es zum Prozess kommen.

Lesen Sie mehr zur elektronischen Unterschrift in unserer Beitragsreihe „Praxisformulare rechtssicher mit Idana unterschreiben lassen

Wie erfolgt die externe Dokumentation an die KBV?

Zusätzlich zur Praxisinternen Dokumentation muss die Anzahl der in der jeweiligen Praxis vorgenommenen Impfungen auch an die KBV dokumentiert werden. Das dient vor allem dazu, das Impfgeschehen tagesaktuell zu beobachten. Dazu hat die KBV das Impf-DokuPortal eingerichtet, über das Hausärzte täglich einen eingeschränkten Datensatz übermitteln müssen. Angegeben werden muss die Anzahl der Erst- und Abschlussimpfungen, aufgegliedert nach verwendetem Impfstoff, sowie Anzahl der Impflingen über 60 Jahre.

Mehr Informationen zur Dokumentation nach der Impfschutzverordnung finden Sie in unserem Übersichtsblatt mit Checkliste 

Übrigens: In unserer aktuellen Webinar-Reihe berichtet Impfpilotin Dr. Katrin Fröba aus Bad Lobenstein, wie sie sich auf den Start der Corona-Schutzimpfung in der Hausarztpraxis vorbereitet hat und wie sie Idana zur Aufklärung und Dokumentation einsetzt. Sie antwortet außerdem live auf die Fragen unserer Zuschauer.

 

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