Auf diesen Seiten finden Sie erste Orientierung

Impfungen gehören in der Hausarztpraxis zu den Standardmaßnahmen und sind doch bei Patienten immer wieder mit großer Unsicherheit verbunden. Für die Corona-Schutzimpfung gilt das ganz besonders: Impfstoffzulassungen im Schnellverfahren, mit dem mRNA-Impfstoff ein völlig neuer Typ und immer wieder Schlagzeilen um den AstraZeneca-Impfstoff – das ist Grund für zusätzliche Verunsicherung.

Seit die Corona-Schutzimpfung nun in die Hausarztpraxen gekommen ist, stellen sich Mediziner Fragen bezüglich der Arzthaftung: Wann können Ärzte bei der Covid-19-Impfung haftbar gemacht werden? Besteht ein höheres Risiko als bei bekannten Impfstoffen? Was muss beachtet werden?

Wir haben uns für Sie umgesehen und die besten Orientierungsseiten zum Thema Arzthaftung und Corona-Impfung für Sie zusammengestellt.

Kassenärztliche Bundesvereinigung

IMPFUNGEN GEGEN SARS-COV-2: Praxisorganisation und Aufklärung

Welche Informationen finden Sie hier?

Die KBV hat ausführliches Material rund um die Corona-Impfung zusammengestellt, u.a. zu Impfstoffen und Zubehör, zur Praxisorganisation und zu Abrechnung und Dokumentation.

Was sagt die KBV zu Haftungsfragen:

„Die staatliche Entschädigung für Impfschäden – dies sind nach der Impfung über das übliche Ausmaß der Impfreaktionen hinausgehende Gesundheitsschädigungen – ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Im Übrigen gelten die ärztlichen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten.“  (KBV: IMPFUNGEN GEGEN SARS-COV-2: Praxisorganisation und Aufklärung)

Coliquio in Zusammenarbeit mit dem Virchowbund:

Corona-Impfung in Arztpraxen – Alles Wichtige zur Haftung, 16. März 2021

Welche Informationen finden Sie hier?

Das Online-Netzwerk Coliquio hat sich im Rahmen ihres Corona-Specials auch mit dem Thema Arzthaftung auseinandergesetzt und präsentiert mit dem Ärzteverband VirchowBund eine ausführliche Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zur Corona-Impfung. Erklärt wird, unter welchen Umständen Ärzte für eine Impfung haftbar gemacht werden können, und ob eine zusätzliche Impfversicherung sinnvoll sein kann.

Was sind die Kernbotschaften:

1. Impfstandard nach der STIKO beachten und aufklären: Wie bei jeder Behandlung gehen Arzt und Patient auch bei der Impfung einen Behandlungsvertrag vor, der das Beachten allgemein anerkannter fachlicher Standards vorschreibt!

Befolgen Sie die Empfehlungen der STIKO und achten Sie darauf, Ihre Patienten zu erwünschten und unerwünschten Impfreaktionen und zu Kontraindikationen umfassend aufzuklären.

2. Langzeitfolgen und Impfschäden bei Impfstoffen führen nicht zur Arzthaftung:

Der Impfarzt kann nur dann für einen Impfschaden haftbar gemacht werden, wenn er bei der Impfung mit mangelnder Sorgfalt vorgeht, also die Pflichten aus dem Behandlungsvertrag schuldhaft verletzt und/oder Leben, Körper oder Gesundheit des Impflings schuldhaft verletzt. Für Langzeitfolgen haften das Pharmaunternehmen und gegebenenfalls der Staat.

(Achtung:  In Impfzentren ist die Haftungsfrage noch nicht abschließend geklärt.)

Wie unsere Impfpilotin Dr. Katrin Fröba die Corona-Impfung in ihrer Praxis gestaltet, erfahren Sie in unserer Webinar-Reihe. Hier geht’s zur Webinar-Reihe

Download: „Die Corona-Schutzimpfung auf einen Blick – Checkliste und Informationen“