Freiburg im Breisgau, am 29. April 2025Mit der Nominierung von Nina Warken als neue Bundesministerin für Gesundheit und der Zustimmung der CDU zum neuen Koalitionsvertrag beginnt eine neue Phase der gesundheitspolitischen Gestaltung in Deutschland. Der Freiburger Softwareanbieter Idana begrüßt die darin formulierten Digitalisierungsziele ausdrücklich – mahnt jedoch an, Interoperabilität im ambulanten Bereich konsequent und frühzeitig abzusichern: Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssen verbindliche Mindeststandards für offenen Datenaustausch erfüllen, damit Digitalisierung in der Versorgung wirklich bei Patienten und Ärzten ankommt.

Der Koalitionsvertrag formuliert klare Ziele für Digitalisierung und Datennutzung – jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die zentralen Systeme anschlussfähig werden. Ohne verbindliche Interoperabilität bleiben Innovation und Effizienzversprechen auf der Strecke“, sagt Dr. med. Lucas Spohn, CEO von Idana.

Praxissoftware: Das Rückgrat der Versorgung – und die Achillesferse der Digitalisierung

Ob digitale Patientenaufnahme, Videosprechstunde, elektronische Arztbriefe oder Online-Terminvergabe: Fast alle digitalen Prozesse hängen daran, wie offen oder geschlossen Praxisverwaltungssysteme arbeiten.
Stellen Sie sich vor: Eine neue Patientin bucht online einen Termin – und ihre Daten fließen direkt strukturiert ins PVS. Ein digitaler Anamnesebogen wird automatisch übernommen. Die Videosprechstunde nutzt die vorhandenen Kontaktdaten ohne erneute Eingabe. Das wäre Alltag, wenn Interoperabilität Standard wäre“, so Spohn. Derzeit verhindern fehlende, standardisierte Schnittstellen diese einfachen Abläufe – und damit auch die Vorteile für Patienten und Behandler.

Drei konkrete Forderungen für nachhaltige Interoperabilität

1. Verbindliche Mindeststandards für Praxissoftware

Bis 2027 sollten nur noch solche PVS-Systeme die KBV-Zertifizierung erhalten, die zentrale, dokumentierte Datenaustausch-Schnittstellen bereitstellen – basierend auf anerkannten Standards wie HL7/FHIR.

2. Öffentliches Schnittstellenregister

Ein zentrales Register muss transparent machen, welche Schnittstellen bei welchen Systemen vorhanden sind – inklusive unterstützter Funktionen.

3. Transparenz bei Schnittstellenkosten

Die Preise für die Nutzung von Schnittstellen müssen im Register offen ausgewiesen werden. Anbieter mit ungewöhnlich hohen Preisen sollten verpflichtet werden, diese nachvollziehbar zu begründen.

Ein offenes Register schafft Fairness, Anreize für Innovation und gibt Praxen endlich die Transparenz, die sie für ihre Investitionsentscheidungen brauchen“, erklärt Spohn.

Gemeinsam den Digitalisierungskurs erfolgreich gestalten

Idana ruft die künftige Gesundheitsministerin Nina Warken dazu auf, die im Koalitionsvertrag festgelegte Digitalisierungsagenda mit Mut, Tempo und einem klaren Fokus auf technische Anschlussfähigkeit umzusetzen.
Die Zukunft liegt in vernetzten Versorgungsprozessen. Damit die Digitalisierungsziele der Koalition Realität werden, brauchen wir jetzt klare technische Vorgaben – und die Verpflichtung zur Offenheit bei zentralen Systemen. So profitiert am Ende die gesamte Versorgungskette – von Ärzten bis Patienten“, so Spohn abschließend.