Der Idana Check-in – digitale Patientenaufnahme neu definiert

Das Idana-Team ist ständig im Einsatz, um die digitale Patientenaufnahme und Anamnese zu verbessern und noch einfacher für Sie und Ihr Praxisteam zu machen. Mit der aktuellen Version 3.0 freuen wir uns, Ihnen als neueste Funktion den Idana Check-in zu präsentieren.

Der Idana Check-in bietet Praxen und Kliniken ab sofort die Möglichkeit, Codes und entsprechende Links zu erzeugen, über die Patienten selbst eine E-Mail-Befragung mit vorher festgelegten Fragebögen anfordern können. Die Codes können z.B. am Telefon durchgegeben und auf www.idana.app eingegeben werden. Die Links können z.B. auf der eigenen Website oder im Online-Terminplanungssystem hinterlegt werden.

Der Idana Check-in ist der Fragebogen-/Formularschrank zur Selbstbedienung. Praxen und Kliniken können beliebig viele Check-in Codes/Links erzeugen und damit den Patienten selbst die Auswahl überlassen. Auch Stammdaten und E-Mail-Adresse geben die Patienten bei diesem Check-in selbstständig ein. Für Ihre Praxismitarbeiter und MFAs bedeutet das weniger Arbeit, denn die manuelle Konfiguration einer neuen Befragung entfällt.

Hier beschreibt einer unserer Kunden, wie er den Check-in effektiv mit seiner Online-Terminvergabe integrieren konnte: Zum Beitrag

In weiteren Blogbeiträgen werden wir Ihnen andere kreative Einsatzmöglichkeiten des Idana Check-ins vorstellen. Probieren Sie die neue Funktion einfach aus aus und gestalten Sie Ihre Patientenaufnahme digital neu!

 

Neue AGB mit Service-Level-Agreement

Längst ist Idana kein Nischenprodukt mehr, täglich wächst der Kreis unserer Idana-Ärztinnen und Ärzte, die Zahl der mit Idana befragten Patienten steigt. Aus diesem Grund haben wir auch rechtlich nachgerüstet, damit Sie als Idana-Nutzer auf der sicheren Seite sind.

Gemeinsam mit unserem Experten für IT-Recht, Rechtsanwalt Klaus-Christian Falkner (Website), haben wir eine neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Idana formuliert, die sowohl Sie als Kunden als auch uns als  als Anbieter einen zuverlässigen vertraglichen Rahmen bieten.

Hier können Sie die neue Version der AGBs direkt einsehen. Die wesentlichen Eckpunkte sind:

  • eine umfassende Leistungsbeschreibung der Komponenten von Idana und dazugehörigen Dienstleistungen
  • eine genaue Definition der an Idana und den Fragebögen gewährten Nutzungsrechte
  • eine Präzision der Pflichten als Kunde, mit denen Probleme beim Einsatz von Idana vermieden werden können
  • eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit in allen Idana-Tarifen, die uns erlaubt, auch im monatlichen Abonnement großzügige Inklusivleistungen anzubieten.
  • ein professionelles Service-Level-Agreement (SLA), das eine Verfügbarkeit von Idana von 98 % im Monat vereinbart und Reaktionszeiten bei Problemen definiert. Ein SLA ist Geschäftskundenbereich weit verbreitet, denn auch Praxen und Kliniken müssen sich auf Idana in ihrem Alltag verlassen können.

Für neue Kunden gelten die neuen AGB automatisch. Bestehende Kunden können die neuen AGB in der Idana Desktop App unter “Mein Account” -> “Datenschutz” gemeinsam mit der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-Verarbeitung) akzeptieren, damit die Leistungsgarantie wirksam wird.

 

Datenschutz-Upgrade mit Auftragsvereinbarung

Unsere echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schließt aus, dass wir oder Dritte auf Patientendaten zugreifen können. Deshalb fand bisher keine Auftragsverarbeitung statt.

Für fortgeschrittene Features wie den Idana Check-in genügt dieses Konzept nicht mehr. Aus diesem Grund haben wir mit Idana 3.0 eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung eingeführt. Als Datenschutzverantwortlicher tritt nun die Praxis/Klinik auf – die Idana App wird Patienten in ihrem Namen präsentiert. Damit hat jede Praxis/Klinik nun die volle Kontrolle über die Daten, die sie mit Idana erhebt, und kann auf eine professionelle Vertragsgrundlage für die externe Datenverarbeitung in Idana zurückgreifen.

Die neue AV-Vereinbarung unterstützt Kunden dabei, die DSGVO-Konformität der Nutzung von Idana zu dokumentieren. Dafür enthält sie:

  • eine Weisungsgebundenheit in der Verarbeitung personenbezogener Daten und verschlüsselter Patientendaten
  • eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit einschließlich des für die ärztliche Schweigepflicht relevanten Privatgeheimnisses nach §203 StGB.
  • alle weiteren Bestimmungen, die von der DSGVO für eine rechtskonforme Auftragsverarbeitung vorgeschrieben sind.

Die Idana App zeigt den Patienten nun eine neue Datenschutzerklärung an, die Adresse und Kontakt zum Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Praxis/Klinik. Somit muss die bestehende Datenschutzerklärung der Praxis nicht mehr separat um Idana erweitert werden.

Für neue Kunden erfolgt der Abschluss der AV-Vereinbarung im Rahmen der Bestellung bzw. Registrierung.

Bestehenden Kunden wird empfohlen, direkt nach dem Update auf Idana 3.0 die AV-Vereinbarung abzuschließen, indem unter “Mein Account” -> “Datenschutz” die für die Datenschutzerklärung in der Idana App relevanten Informationen eingegeben und die Verträge im folgenden Dialog bestätigt werden.

Mit Idana 3.0 ist nun eine von langer Hand geplante und von vielen unserer Idana-Ärztinnen und -Ärzten gewünschte Erweiterung umgesetzt. Probieren Sie mit Ihren Patienten den Idana Check-in einfach aus! Unser Team berät Sie gerne bei der Implementierung.

Und seien Sie versichert: Schon jetzt arbeiten wir an den nächsten Funktionen und Verbesserungen – bleiben Sie gespannt!

 

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