Immer wieder kommt es zu gerichtlichen Verfahren, weil eine Arztunterschrift nicht als gültig angesehen wird. Was sind also die Voraussetzungen für eine gültige Unterschrift und was gibt es beim Unterzeichnen von Kassenrezepten zu berücksichtigen? Hier lesen Sie alle wichtigen Details.

Wieso ist die Arztunterschrift so wichtig?

Mit der Arztunterschrift macht ein Arzt eine Art „Wissenserklärung”. Atteste oder Rezepte werden erst mit der Unterschrift wirksam. Dabei handelt es sich genau genommen um Urkunden, die selbst vor Gericht von Bedeutung sein können. Eine Unterschrift in Vertretung ist nicht mit einer Arztunterschrift gleichzusetzen. 

Rechtliche Konsequenzen bei falscher Unterschrift

Eine falsche oder fehlende Arztunterschrift kann rechtliche Konsequenzen tragen, schließlich handelt es sich bei Rezepten oder Attesten um Urkunden und selbst Arztbriefe haben eine juristische Bedeutung.

Beispiel Attest

Ein Student verklagte eine Universität in NRW. Diese lehnte sein Attest als Entschuldigung für das Nichterscheinen zur Bachelorprüfung ab. Grund für die Ablehnung war unter anderem, dass das Attest nicht vom Arzt unterzeichnet war. Stattdessen unterschrieb eine dritte Person im Auftrag des Arztes. 

Aus dem Urteil vom 16. Mai 2022 geht hervor, dass das Gericht das Attest als ungültig erklärte. Die Verantwortung zu prüfen, ob der Arzt das Attest selbst unterschrieben hat, liegt demnach beim Studenten. 

Beispiel Kassenrezept

Auch für Apotheken kann es rechtliche Konsequenzen haben, wenn Rezepte angenommen werden, die nicht gültig sind. Die „Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne gültige Verordnung” ist schließlich rechtswidrig.

Eine weitere Problematik ergibt sich bei der Abrechnung mit Krankenkassen. Hier führen ungültige oder fehlende Unterschriften von Ärzten zur Retaxierung. Diese wirkt sich ungünstig auf die Apotheken aus. 

Kommt es zu einer Retaxation vonseiten der Krankenkasse, lehnt diese die Erstattung eines Arzneimittels ab. Die Apotheke muss dann selbst für die Kosten aufkommen. Es gibt mehrere Gründe für Retaxierungen, zum Beispiel unbeachtete Rabattverträge, gefälschte Rezepte oder Gültigkeitsüberschreitungen.

Merkmale einer gültigen Arztunterschrift

Damit eine Arztunterschrift auf einem Rezept oder Attest gültig ist, muss sie vom Arzt eigenhändig erbracht werden. Eine Unterschrift in Vertretung ist nicht möglich. Die Unterschrift darf zwar unleserlich, jedoch kein Kürzel und keine Paraphe sein.

Außerdem sollten Sie auf die Art des Stifts achten. Rezepte stellen eine Urkunde dar. Bleistifte, Buntstifte oder andere radierbare Stifte sind nicht dokumentenecht und deshalb nicht geeignet. 

Kassenrezepte erfordern zudem einen Arztstempel. Dieser muss eindeutig auf den Arzt, der das Rezept ausstellt, zurückzuführen sein. Ohne Arztstempel kann die Apotheke kein Rezept einlösen. Für Vertragsärzte gilt zudem, dass der Vertragsarztstempel verwendet werden muss. Dieser wird von der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung gestellt.

Merkmale einer gültigen Arztunterschrift in Kürze:

  • Eigenhändige Unterschrift
  • Keine Paraphe
  • Kein Kürzel
  • Keine radierbaren Stifte
  • Arztstempel muss erkennbar sein
  • Keine Rottöne

Unterschreiben Sie vorzugsweise mit einem Kugelschreiber.

Elektronische Rezepte


Das eRezept wird in Arztpraxen relevanter. Im Gegensatz zur handschriftlichen Unterschrift wird eine digitale Unterschrift erforderlich. Die Unterschrift von Ärzten wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt.

 

Siehe auch Arzneimittelverschreibungsverordnung zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln – § 2 Abs. 1 Nr. 10. 

Welche Farben sind erlaubt und welche nicht?

Für die Arztunterschrift auf einem Rezept können Sie eine beliebige Farbe wählen – nicht jedoch Rottöne. 

Rot, Pink oder Violett gelten als Blindfarben. Auf den rosafarbenen Kassenrezepten sind diese zwar erkennbar, können aber bei der Abrechnung nicht von einem Scanner verarbeitet werden. Ein Muster-16-Rezept mit roter Arztunterschrift weist dann in digitaler Form keine Unterschrift mehr vor. 

Das führt zu Problemen, denn die Krankenkassen nutzen das eingescannte Rezept, um die Abrechnung von Apotheken zu überprüfen. Enthält ein Rezept keine gültige Unterschrift des Arztes, werden der Apotheke die Kosten für die jeweiligen Arzneimittel nicht erstattet.

Ein oft verkanntes Problem: Der Toner ist zu schwach

Bevor das Rezept oder ein Attest unterschrieben werden kann, muss es bedruckt werden. Hierfür gibt es einige klare Richtlinien, an die sich Arztpraxen halten sollten. Wesentlich ist, dass ein Rezept maschinenlesbar ist.

  • Kontrast: nur schwarz ist zulässig, mind. 55 % PCS
  • OCR-Schriften in 10 Punkt Größe
  • Schreibdichte von 10 oder 12 Zeichen pro Zoll (cpi) (Hochpreiser 15 cpi)

Ein zu schwacher Toner beim Drucken führt dazu, dass der Kontrast beim Einscannen nicht ausreichend und somit das Rezeptimage nicht leserlich ist. Apotheken, die solche Rezepte annehmen, gehen ein Risiko ein, da sogar fünfstellige Retaxationen auf sie zukommen können. 

Das zeigt der Fall einer Apotheke in der Nähe von Hannover, die von der AOK Niedersachsen mitgeteilt bekam, dass eine Retaxation in Höhe von über 20.000 Euro drohe, sollte keine lesbare Kopie eingereicht werden können. Die verordnende Arztpraxis stellte darauf ein neues Rezept aus.

Es liegt in der Verantwortung der Arztpraxis, Rezepte richtig auszustellen. Apotheken dürfen jedoch auch nur gültige Rezepte annehmen. Werden hier Fehler gemacht, hat die Apotheke, die das Rezept beliefert, den Schaden zu tragen.

Was tun, wenn der Arzt nicht im Haus ist?

Wenn der Arzt nicht in der Praxis ist, können keine Rezepte oder Atteste ausgestellt werden. Patienten müssen zu einem späteren Zeitpunkt nochmals in der Praxis erscheinen, um das Rezept abzuholen.

In keinem Fall sollten Sie auf die Idee kommen, Rezepte auf Vorrat zu unterschreiben. Das ist genauso tabu wie Unterschriften auf blanken Kassenrezepten. 

Eine Alternative stellt das eRezept dar, welches Patienten einfach digital übermittelt wird. Das erspart einen zweiten Anfahrtsweg und Praxen gewinnen durch schlankere Prozesse ein wenig an Zeit.

Wie kann ein Arzt sicherstellen, dass alle Vorgaben immer eingehalten werden?

Im Grunde ist es eine Frage der Praxisorganisation, wie gut Vorgaben eingehalten werden und Abläufe funktionieren. Als Arztpraxis sollten Sie sich fragen, ob überhaupt jemand dafür zuständig ist, die Druckerpatronen regelmäßig auszuwechseln oder vor der Ausgabe von Rezepten deren Richtigkeit und Leserlichkeit zu prüfen.

Hektik und Stress sind ebenfalls eine Fehlerquelle und ein Hinweis dafür, dass bestehende Prozesse überdacht werden sollten. Digitale Assistenten wie Idana helfen Ihnen, das gesamte Praxisteam zu entlasten. 

Das gelingt Ihnen zum Beispiel mit:

  • der digitalen Anamnese vor dem Arztbesuch
  • einem Self-Check-in für Patienten zur Anmeldung
  • digitalen Praxisformularen 
  • der digitalen Patientenaufklärungen
  • einer rechtssicheren digitalen Dokumentation
  • einer bedarfsgerechten Terminplanung
  • dem Assistenten zum Schreiben von Arztbriefen

Ziehen Sie auch in Erwägung Fragebögen, Formulare oder Berichte mit einer Arztunterschrift elektronisch gegenzuzeichnen. Mit dem Idana Feature “easySign” können Sie oder Ihre Kollegen und Kolleginnen Formulare oder Berichte in Idana unterschreiben und gegebenenfalls Notizen hinzufügen. Fordern Sie jederzeit weitere Informationen von uns an oder testen Sie Idana kostenlos.

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