Bei der Gründung einer Arztpraxis kommen verschiedene Rechtsformen in Frage. Neben Rechtsformen wie der freiberuflichen Tätigkeit, einer GbR oder PartG müssen Sie sich zudem für eine Praxisform entscheiden. 

Welche Rechtsformen kommen für eine Arztpraxis infrage?

Wenn Sie planen, eine eigene Praxis zu gründen, müssen Sie sehr viel beachten und viel Zeit einplanen. Fragen zum Niederlassungsort, der Rechtsform, einer Neueröffnung oder Praxisübernahme und der Finanzierung wollen gut durchdacht sein. 

Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir die gängigsten Rechtsformen für Arztpraxen zusammengefasst.

Freiberufler 

Als Freiberufler sind Sie der Inhaber der Arztpraxis. Sie gelten bei dieser Rechtsform nicht als Gewerbetreibender, weshalb auch keine Gewerbesteuer anfällt. Das hat den Vorteil, dass Sie statt einer aufwendigen Bilanz einfach eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) erstellen dürfen. Sie erhalten den kompletten Gewinn. 

Als Freiberufler können Sie sich relativ einfach und schnell anmelden. Startkapital ist dazu nicht notwendig. Wichtig: Freiberufler haften unbeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. 

Diese Praxisform kommt in Frage für: 

  • Einzelpraxis

Gesellschaft bürgerlichen Rechts: GbR

Sie können sich mit einem oder mehreren Ärzten zusammenschließen und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und sogar verpflichtet. Die Gründung verläuft einfacher als bei anderen Personengesellschaften.

Die Haftung gestaltet sich wie bei einer freiberuflichen Tätigkeit als Arzt. Sie haften mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. Vorteile hat die GbR im Hinblick auf die Buchhaltung, eine EÜR reicht aus und es fällt keine Gewerbesteuer an. 

Die Gewinnbeteiligung sollte im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags festgehalten werden (zwar reicht eine mündliche Vereinbarung, schriftlich sind Sie aber auf der sicheren Seite). 

Diese Praxisformen kommen in Frage für: 

  • Gemeinschaftspraxis / BAG 
  • Praxisgemeinschaft 
  • MVZ

PartG

Eine Partnerschaftsgesellschaft beruht im Grunde auf der Rechtsform einer GbR, hat aber den großen Vorteil, dass sie haftungsbeschränkt ist. So haften Sie nicht für Fehler oder Schäden, die durch Partner verursacht wurden.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Einzelgeschäftsführung, was Sie bei Rechtshandlungen von den anderen Gesellschaftern unabhängiger macht.

Ein Eintrag im elektronischen Partnerschaftsregister ist Pflicht.

Diese Praxisformen kommen in Frage für: 

  • Gemeinschaftspraxis / BAG 
  • MFZ

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der Gründung eines MVZ oder einer Gemeinschaftspraxis eignet sich die GmbH. Die GmbH stellt eine Kapitalgesellschaft dar, die nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei der Führung an Voraussetzungen gekoppelt ist. 

Im Grunde ist eine GmbH in wenigen Schritten gegründet, Sie brauchen dazu 25.000 Euro Kapital und die Eintragung im Handelsregister ist notwendig. Neben der doppelten Buchführung muss jährlich eine Bilanz erstellt werden.

Ein Geschäftsführer und ein gesellschaftlicher Leiter sind Pflicht. Als Arzt sind Sie in einer GmbH angestellt. Die Gewinnverteilung erfolgt nach Anteilen an die Gesellschafter. Ein großer Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung. Sie haften nur mit der Höhe des Stammkapitals, es sei denn, ein Schaden wurde vorsätzlich verursacht.

Diese Praxisformen kommen in Frage für:

  • Gemeinschaftspraxis / BAG 
  • MVZ

Praxisformen

Die Wahl der Rechtsform entscheidet darüber, welche Praxisformen geeignet sind. Nachfolgend erfahren Sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen. Wichtig ist, neben dem Gestaltungsfreiraum, auch Fragen zur Verwaltung, Finanzierung und Niederlassung zu betrachten.

Einzelpraxis

In einer Einzelpraxis sind Sie selbstständig tätig und haben ohne Mitbestimmungsrecht von anderen eine volle Gestaltungsfreiheit. Sie bestimmen zum Beispiel die Sprechstundenzeiten, Urlaube oder wie die Praxis eingerichtet und ausgestattet sein soll. So treffen Sie auch Entscheidungen in Richtung der Digitalisierung selbst.

VorteileNachteile
  • Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit
  • Wirtschaftlich unabhängig
  • Hoher Gestaltungsfreiraum
  • Haftung nur bei eigenem Verschulden
  • Alle Kosten (z.B. für Miete, Geräte oder Personal) sind allein zu tragen
  • Hohe Verantwortung
  • Bei Abwesenheit des Arztes muss die Praxis geschlossen werden
  • Keine fachübergreifenden Leistungen

Praxisgemeinschaft

Ähnlich wie in einer Einzelpraxis sind Sie selbstständig und unabhängig von anderen Arztpraxen tätig, allerdings teilen Sie sich medizinische Geräte oder Räume mit anderen Ärzten. Die Abrechnungen erfolgen getrennt und Patienten werden in getrennten Akten gehandhabt. Eine Praxisgemeinschaft lässt daher viel Freiraum und bringt durch die „Kostengemeinschaft“ viele Kosteneinsparungen mit sich.

Achtung: Wenn mehr als 20 Prozent von mehreren Ärzten der Praxisgemeinschaft behandelt werden, kann es dazu kommen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Honorarzahlungen zurückfordert.

VorteileNachteile
  • Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit
  • Geringere Kosten gegenüber einer Einzelpraxis, da Synergieeffekte genutzt werden
  • Fachlicher Austausch mit anderen Ärzten
  • Begrenzte gemeinschaftliche Haftung
  • Zusammenschluss mit Ärzten ergänzender Fachgebiete möglich
  • Risiko einer Schein-Praxisgemeinschaft bei hoher Überschneidung des Patientenstamms.
  • Vertretung und Abwesenheiten sind komplexer abzuwickeln
  • Aufgrund getrennter Abrechnungen oder dem Marketing besteht doppelter Arbeitsaufwand

Gemeinschaftspraxis / Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Im Gegensatz zur Praxisgemeinschaft wirtschaften Sie als Arzt in einer Gemeinschaftspraxis gemeinsam mit anderen Ärzten. Abrechnungen erfolgen zusammen und es gibt nur eine Patientenakte pro Patient. Sie teilen sich somit die Organisation der Praxis und Aufgaben wie das Marketing. In einer Gemeinschaftspraxis sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Die Vertretung ist einfacher geregelt und Sie sind insgesamt flexibler, was Abwesenheiten betrifft.

Ein wesentlicher Nachteil der Gemeinschaftspraxis ist das Haftungsrisiko. Sie haften hier nicht nur für eigene Fehler und Schäden, sondern für die der gesamten Praxis. Das ist folglich auch dann der Fall, wenn Sie nicht für den Schaden verantwortlich sind.

VorteileNachteile
  • Geringe Kosten, da diese geteilt werden und Ressourcen gemeinsam genutzt werden
  • Vertretung ist schnell zur Hand
  • Verantwortung wird auf mehrere Ärzte verteilt
  • Ärzte verschiedener Fachrichtungen ergänzen das Leistungsportfolio
  • Entscheidungsfreiheit ist eingeschränkt
  • Hohes Vertrauen zu den Partnerärzten notwendig
  • Höhere Haftungsrisiken, da die Praxis gesamtschuldnerisch haftet

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Im Gegensatz zu den bisherigen Praxisformen sind Sie bei einem MVZ fest angestellt. Ein MVZ kann auch von Einrichtungen gegründet werden. In einem MVZ arbeiten mindestens zwei Ärzte, meist mit verschiedenen Fachrichtungen, zusammen. Eine Voraussetzung ist, dass ein zugelassener Arzt die Leitung des MVZ übernimmt.

Die Vorteile ergeben sich vor allem dadurch, dass Sie sich nicht selbstständig machen. Sie erhalten ein festes Gehalt, profitieren von gesetzlichen Regelungen wie dem Urlaubsgeld und müssen selbst keine Investitionen in Geräte oder anderes Inventar machen. Ihr Risiko ist aus Sicht der Investition gering.

Natürlich können Sie auch selbst ein MVZ gründen.

VorteileNachteile
  • Vorteile einer Festanstellung
  • Ressourcenaufteilung
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Ärzte mit verschiedenen Schwerpunkten (Bündelung von Expertise)
  • Zur Gründung eines MVZ ist viel Kapital notwendig 
  • Hohes Investitionsrisiko
  • Keine freiberufliche Tätigkeit

Rechtliche Konsequenzen der einzelnen Rechts- und Praxisformen

Je nachdem, für welche Rechtsform und Praxisform Sie sich entscheiden, entstehen rechtliche Konsequenzen. Diese betreffen vor allem steuerliche und haftungsrechtliche Faktoren. Außerdem machen Sie sich entsprechend der Rechtsform von anderen Gesellschaftern abhängig und können möglicherweise nur gemeinsame Entscheidungen treffen. Auch die Gewinnbeteiligung ist ein wichtiges Kriterium bei der Wahl. 

Administrative Folgen haben die Rechts- und Praxisform zum Beispiel auf die Abrechnung und das Führen einer oder mehrerer Patientenakten pro Patienten.

Fazit: Nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung

Wenn Sie eine Arztpraxis eröffnen möchten, liegt Ihnen die Rechtsform vielleicht schon auf der Hand. Kniffliger ist die Wahl, wenn Sie zwischen verschiedenen Optionen schwanken. Nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung und lassen Sie sich im Zweifel beraten. Prüfen Sie auch, inwieweit Ihre finanziellen Mittel es erlauben, eine Rechtsform zu verwirklichen.

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