Die Praxis Anmeldung ist sehr bürokratisch. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Praxis anzumelden und wie der Ablauf in 9 Schritten gelingt, lesen Sie hier. 

In 9 Schritten zur Praxis Anmeldung – Dies gilt es zu beachten

Bei der Praxiseröffnung müssen Sie sich bei einigen Ämtern und Kammern anmelden. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein und erledigen Sie die Anmeldungen, sobald Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.

Schritt 1: Arztregister

Wenn Sie neben Selbstzahlern und Privatpatienten auch gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung als Vertragsarzt. Dazu können Sie sich in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigungen eintragen lassen. 

Für die Eintragung sind diese Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Approbation als Arzt
  • Erfolgreiche Weiterbildung (Allgemeinmedizin oder Fachgebiet)

Für den Eintrag ins Arztregister sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular der zuständigen KV
  • Geburtsurkunde
  • Approbationsurkunde
  • Zeugnisse
  • Nachweis der Weiterbildungen
  • Nachweis der Facharztanerkennung

Ihre Zulassung als Vertragsarzt beantragen Sie anschließend beim Zulassungsausschuss vor Ort.

Schritt 2: Zulassungsantrag

Nachdem der Eintrag in das Arztregister erfolgreich war, senden Sie einen Antrag an den Zulassungsausschuss. Dazu reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:

  • Antragsformular (erhältlich bei der KV)
  • Auszug aus dem Arztregister
  • Unterschriebener Lebenslauf
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über ärztliche Tätigkeiten seit der Approbation

Schritt 3: Ärztekammer

Informieren Sie Ihre zuständige Ärztekammer über die Praxisgründung in Briefform. Fügen Sie die folgenden Dokumente und Schreiben zu Ihrer Erklärung bei:

  • Approbationsurkunde
  • Zulassung als Vertragsarzt (falls kein Privatarzt)
  • Voraussichtlicher Eröffnungstag
  • Adresse der Praxis
  • Geplante Sprechstunden / Öffnungszeiten
  • Bezeichnung der ärztlichen Tätigkeit
  • Wohnsitzbescheinigung

Schritt 4: Gesundheitsamt

Informieren Sie das Gesundheitsamt über die Praxisgründung. Ein formloses Schreiben genügt. Legen Sie eine Kopie von dem Brief an die Ärztekammer bei und verweisen Sie darauf.

Schritt 5: Versorgungswerk

Setzen Sie auch das Versorgungswerk über die Praxisgründung in Kenntnis. Eine formlose Mitteilung mit einer Kopie des Briefes an die Ärztekammer ist ausreichend.

Schritt 6: Finanzamt

Ihre Tätigkeit als Arzt muss beim Finanzamt gemeldet werden. Um sich als selbstständiger Arzt anzumelden, füllen Sie einen Fragebogen aus. Ihr Steuerberater kann dabei behilflich sein. Informieren Sie sich vorab gut über die verschiedenen Rechtsformen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Schritt 7: Krankenkasse und Berufsgenossenschaft

Melden Sie Ihr Personal bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und Rentenversicherung an. Außerdem müssen Sie alle Arzthelfer bei den zuständigen Berufsgenossenschaften (BG) melden.

Schritt 8: TÜV

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem TÜV, wenn Sie Röntgengeräte in der Praxis nutzen. Diese müssen vom TÜV begutachtet und freigegeben werden, um die Sicherheit Ihres Praxisteams und der Patienten zu garantieren. Angebote für eine Sachverständigenprüfung von Röntgentechnik können Sie sich beispielsweise beim TÜV Rheinland einholen.

Schritt 9: Bundesverbände für Ärzte

Dieser Schritt ist freiwillig und kann auch noch nach der Praxiseröffnung erfolgen. Sie können als Arzt Mitglied in einem Bundesverband werden, zum Beispiel dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD). Solche Verbände setzen sich für die Branche und die Interessen der Ärzte ein.

Welche gesetzlichen Vorgaben gilt es unbedingt einzuhalten

Sie sollten auf jeden Fall alle notwendigen Zulassungen vorweisen, bevor Sie sich an Ihre Tätigkeit als Arzt machen. Eine Approbation ist hierbei unumgänglich. Außerdem ist es verpflichtend, sich bei den zuständigen Ämtern zu melden und Ihre Praxis richtig abzusichern. Dazu zählen nicht nur Versicherungen, sondern auch unter anderem Abnahmen von medizinischen Geräten durch entsprechende Prüfstellen.

Rechtsformen

Die Wahl der Rechtsform (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft) hat Folgen auf steuerliche und haftungsrechtliche Faktoren. Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben bei der Gründung und später in Ihrer Tätigkeit. 

Machen Sie sich einen Überblick zu den verschiedenen Rechtsformen sowie deren Vor- und Nachteile.

Gibt es Unterschiede für verschiedene Praxisarten?

Die Praxis Anmeldung hat grundsätzlich über die KV zu erfolgen. Unterschiede in diesem Prozess gibt es nicht. Ihre Fachrichtung kann beim Zulassungsantrag eine Rolle spielen. So kann ein Gebiet für einen Allgemeinmediziner gesperrt sein, während es für einen Gynäkologen keine Beschränkung gibt und sich dieser ohne das Vergabeverfahren niederlassen kann. 

Was die Einrichtung der Praxis anbelangt, müssen alle Praxen die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen. Davon unabhängig ist, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden oder wie groß die Praxis ist. Genauso zu berücksichtigen sind Hygienerichtlinien, das Arbeitsschutzgesetz und andere Gesetze. 

Beachten Sie die Vorschriften für verschiedene Praxisräume. Wenn Sie in Ihrer Fachrichtung mit Röntgengeräten arbeiten und einen Raum dafür haben, sind entsprechende Schutzmaßnahmen relevant. Gleiches gilt, wenn es in Ihrer Praxis einen Operationsraum geben wird.

Wichtig ist auch: Wenn Sie als Vertragsarzt besondere Leistungen abrechnen möchten, sollten Sie die Zulassung dafür rechtzeitig beantragen. 

Finanzierung

Wer eine Praxis gründet, muss sich mit finanziellen Fragen auseinandersetzen. Eine Neueröffnung oder Praxisübernahme sind mit hohen Investitionen verbunden. Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf. Ein Businessplan ist dazu sehr hilfreich und auch nützlich, wenn Sie eine Finanzierung bei einer Bank beantragen.

Weiterhin gibt es Förderungen für Ärzte, die eine Praxis gründen möchten. Diese werden unter anderem von den KVen, Bundesländern oder sogar Kommunen vergeben. Förderungen sind auch in Form von Beratungsangeboten möglich, sodass Sie mit mehr Klarheit in Ihre Zukunft als selbstständiger Arzt gehen können.

Kann die Digitalisierung das Anmelden einer Praxis vereinfachen?

Die Digitalisierung und das große Informationsangebot im Internet sind sicher ein Vorteil bei der Anmeldung einer Praxis. Teilweise können Sie Formulare und Merkblätter online abrufen und die Voraussetzungen für die Gründung einfach einsehen.

Denken Sie zudem einen Schritt weiter. Sobald Ihre Praxis Anmeldung erfolgreich war und Sie sich an das Einrichten der Praxis machen, sollten Sie die Digitalisierung Ihrer Abläufe und Prozesse in Erwägung ziehen. 

So, wie Sie von digitalen Angeboten beispielsweise bei der Anmeldung profitieren, können auch Ihre Patienten profitieren. Sie sind der Meinung, dass die digitale Praxis Anmeldung noch Optimierungsbedarf hat? Daran können Sie momentan nichts ändern. Sie können aber vorbildlich vorangehen und in Ihrer Praxis die digitalen Angebote ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten.  

Ermöglichen Sie Ihren Patienten, sich digital in Ihrer Praxis anzumelden. Ihre Patienten können das orts- und zeitunabhängig erledigen, was mehr Komfort verspricht. Mit der digitalen Patientenaufnahme und dem Self-Check-in von Idana profitieren aber auch Sie! 

Das Personal wird entlastet, die Abläufe sind weniger fehleranfällig und am Ende zeigt sich das in einem qualitativen Service wieder, der Ihre Patienten glücklich macht. Und genau das ist, was sich ein Arzt bei einer Praxis-Eröffnung wünscht: zufriedene Patienten, die begeistert sind.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihren Praxisstart mit dem Einsatz digitaler Tools wie Idana optimal vorbereiten, dann lesen Sie auch unsere kostenlose Case Study gemeinsam mit Allgemeinmediziner Maximilian Viehhäuser, und profitieren Sie von seinen Erfahrungen und Tipps zum Praxisstart.

Hier zur Case Study