Das Aufklärungsgespräch ist Bestandteil der Berufspflicht eines Mediziners. Das Ziel ist, Patienten vollständig über eine Behandlung aufzuklären, damit diese selbstbestimmt entscheiden können, ob sie der Behandlung einwilligen.  

Bei der ärztlichen Aufklärung müssen Sie rechtliche Vorgaben beachten. Wir erklären Ihnen, wie Sie das Arzt-Patienten-Gespräch erfolgreich führen.

Was ist ein Aufklärungsgespräch?

Ärzte sind dazu verpflichtet, vor einer medizinischen Maßnahme die Einwilligung des Patienten einzuholen. Für diese Einwilligung wird laut §630d BGB eine Aufklärung vorausgesetzt.

Das Aufklärungsgespräch gehört somit zur Berufspflicht eines jeden Arztes. Es muss vor Operationen genauso wie vor routinemäßigen Behandlungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um ein Gespräch mit dem Patienten, in dem dieser vollumfänglich über seine Diagnose, Therapiemöglichkeiten, Risiken und Chancen einer Behandlung sowie deren Alternativen in Kenntnis gesetzt wird.

Das Ziel dieses Arzt-Patienten-Gesprächs ist es, den Patienten so zu informieren, dass er eine eigene Entscheidung treffen kann, beziehungsweise gemeinsam mit dem Arzt auf Augenhöhe entscheidet, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. 

Nach dem Aufklärungsgespräch gibt der Patient im Idealfall seine Einwilligung für eine bestimmte Behandlung ab.

Worüber muss ein Arzt aufklären?

Zur Aufklärungspflicht zählen verschiedene Inhalte. Der Umfang eines Aufklärungsgesprächs ist vom individuellen Fall und der Behandlung abhängig. In jedem Fall müssen Ärzte sicherstellen, dass die Aufklärung umfassend, vollständig und für den Patienten verständlich ist.

Zunächst muss der Arzt über die Art, den Umfang und die Durchführung der Behandlung aufklären. Dazu zählen unter Umständen auch die Behandlungskosten, wenn diese der Patient selbst zu tragen hat oder sie nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.

Jede Behandlung geht mit Risiken einher. Vor allem bei größeren medizinischen Eingriffen wie Operationen oder einer längeren Therapie müssen mögliche Komplikationen, Folgeschäden oder Nebenwirkungen besprochen werden. Die Risikoaufklärung ist einer der wichtigsten Bestandteile eines Aufklärungsgesprächs.

Neben den Risiken sollen auch die Chancen deutlich werden. Dem Patienten muss klar werden, weshalb diese Behandlung notwendig ist und wie gut sie sich für sein Anliegen eignet.

Es gibt im Grunde immer Behandlungsalternativen. Insbesondere gleichwertige Alternativen müssen dem Patienten offenbart werden, sodass er sich auch für eine andere Option entscheiden kann und nicht gezwungen ist, sich für die diskutierte Behandlung zu entscheiden.

Wann sollte die ärztliche Aufklärung stattfinden?

Für die Patientenaufklärung gilt, dass diese rechtzeitig vor dem Beginn einer Behandlung stattfinden muss. Steht zum Beispiel eine Knieoperation an, muss das Gespräch schon einige Tage vor der Operation durchgeführt werden. Das gibt Patienten genügend Bedenkzeit, sodass sie selbstsicher eine Entscheidung treffen können.

Außerdem gibt es Fälle, in denen während des Verlaufs einer Behandlung ein Aufklärungsgespräch über weitere Schritte notwendig ist.

Für das Gespräch sollten Sie sich genügend Zeit nehmen. Eine Patientenaufklärung unter Zeitdruck ist nicht zielführend. 

Gesetzliche Vorgaben für ein Aufklärungsgespräch

Das Aufklärungsgespräch ist gesetzlich verpflichtend und Ärzte müssen sich an einige Vorgaben halten, die auch routinemäßige Behandlungen betreffen.

Zu den Aufklärungspflichten zählen nach §630e BGB die genannten Inhalte wie die Art, Umfang oder Risiken. 

Zwar können Sie dem Patienten vor dem persönlichen Aufklärungsgespräch Informationen bereitstellen, diese ersetzen jedoch das mündliche Gespräch nicht. Sie müssen dem Patienten die Möglichkeit geben, direkt Fragen zu stellen. Das setzt ein Gespräch voraus. Das Aufklärungsgespräch kann auch von einem anderen Arzt, der eine entsprechende Ausbildung besitzt, geführt werden.

Es ist auch vorgeschrieben, dass die Aufklärung rechtzeitig vor einer Behandlung stattfindet und die Inhalte für den Patienten verständlich sind.

Das Aufklärungsgespräch ist nicht immer notwendig, zum Beispiel wenn:

  • ein Notfall vorliegt und die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann
  • der Patient ausdrücklich darauf verzichtet
  • Bezug auf eine Voraufklärung genommen werden kann
  • der Patient eine medizinische Bildung hat und über die Inhalte Bescheid weiß

Was muss bei einem Aufklärungsgespräch dokumentiert werden?

Das Aufklärungsgespräch muss nach §630f BGB dokumentiert werden, schließlich kann es auch rechtlich relevant werden. Als Arzt sind Sie dazu verpflichtet, die ärztliche Aufklärung gründlich, sorgfältig und vollständig zu dokumentieren. Dazu ist eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch notwendig.

Beachten Sie diese Punkte:

  • Notieren Sie Ort, Zeit, Inhalte und anwesende Personen
  • Die Dokumentation muss für Ärzte verständlich sein
  • Nachträgliche inhaltliche Änderungen erfordern einen Zeitstempel und dürfen bisherige Inhalte nicht unkenntlich machen.
  • Halten Sie fest, falls der Patient eine Maßnahme ablehnt oder widerruft. 
  • Händigen Sie dem Patienten eine Kopie der unterschriebenen Formulare aus
  • Die Dokumentation kann in Papierform oder digital aufbewahrt werden.

Nehmen Sie diese und alle anderen Informationen in der Patientenakte auf. Dazu zählen zum Beispiel die Anamnese, Untersuchungsergebnisse, Einwilligungen oder Arztbriefe.

Wie kann eine digitalisierte Praxis beim Aufklärungsgespräch unterstützen?

Die Digitalisierung unterstützt Arztpraxen bereits in vielen Punkten. Ein Beispiel ist die elektronische Patientenakte (ePA), die 2021 eingeführt wurde und bis 2023 mit allen geplanten Funktionen zur Verfügung stehen soll. Die ePA hält die Informationen zur Gesundheit eines Patienten gebündelt in einer Akte fest. Arztpraxen können bis dahin von einer einfacheren Dokumentation der gesamten Kommunikation mit dem Patienten ausgehen.

Da die Dokumentation nicht bei der Patientenaufklärung beginnt, sondern bereits bei der Anamnese und Diagnose startet, ist es umso effizienter, wenn Sie diese Informationen direkt digital erfassen. Auf diese Weise ersparen Sie Ihrem Praxisteam, die Daten manuell einzugeben.

Vor dem Aufklärungsgespräch ist es außerdem hilfreich, Patienten mit den wichtigsten Informationen zu versorgen, damit sie sich auf das Gespräch vorbereiten können und gezieltere Fragen mitbringen. 

Sind Patienten vorbereitet, hat das Vorteile für die Gesprächsqualität und -effizienz. Die Unterlagen hierfür sollten individuell und auf den Patienten zugeschnitten sein. Am besten versenden Sie die Informationen digital, zum Beispiel mit dem digitalen Assistenten von Idana – das ist flexibler, spart Zeit und kostet wenig.

Fördern Sie auch die digitale Gesundheitskompetenz Ihrer Patienten, indem Sie Ihre Praxis digitalisieren.

Reden Sie mit Menschen statt von Dingen

Beim Aufklärungsgespräch geht es vor allem um die Inhalte und die richtige Dokumentation. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie sich hier mit einem Menschen unterhalten, der Beschwerden und Symptome hat, die ihn belasten.

Statt sich nur auf die sachlichen Komponenten zu beziehen, sollten Sie im Gespräch auch Einfühlungsvermögen zeigen. Indem Sie dem Patienten zu erkennen geben, dass Sie ihn verstehen, respektieren und seine Entscheidung wertschätzen, können Sie zudem Vertrauen aufbauen. Das kann den Behandlungserfolg steigern. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für das Aufklärungsgespräch und begegnen Sie Ihren Patienten auf Augenhöhe.

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