Beitragsreihe Arztrecht #4: Was kann ich elektronisch unterzeichnen lassen, was nicht?
Was kann ich elektronisch unterzeichnen lassen, was nicht? Autoren: Dr. Lucas Spohn, Geschäftsführer Tomes GmbH, & Dr. Andreas Staufer,...
WeiterlesenIdana gewährleistet eine sichere Dokumentation von Patienteninformationen: Die mit Idana-Formularen erhobenen Informationen werden rechtssicher signiert und automatisch in der Praxissoftware dokumentiert. Es findet kein Medienbruch zwischen Papier und Praxissoftware statt. Idana sichert somit die Dokumentation von Patienteninformationen ab und spart Zeit für das gesamte Praxis-Team. Dank modernster Verschlüsselungstechnik ist Idana 100% sicher und DSGVO-konform.
Idana erfasst am Ende jeder Befragung eine elektronische Signatur, je nach Hardware auch mit biometrischen Identifikationsmerkmalen (eine sogenannte “biometrische Signatur). So wird die gewillkürte elektronische Form erfüllt, die für viele Anwendungen in der Praxis ausreicht (Ausnahmen werden hier erläutert).
Kurz gesagt: Mit Idana können Sie viele Verträge, Einwilligungen, Formulare und Fragebögen rechtssicher von Patienten unterschreiben lassen.
In unserer anwaltlich geprüften Beitragsreihe erklären wir Ihnen die gesetzlichen Hintergründe, warum eine elektronische Signatur mit Idana rechtssicher ist, und wann Sie doch zu Papier greifen müssen.
Im Gesundheitswesen steht Datenschutz an höchster Stelle: Nach Bundesdatenschutzgesetz §3 Abs. 9 zählen Gesundheitsdaten zu den “personenbezogenen Daten”, die besonders sorgfältig behandelt werden müssen. Aus diesem Grund hat die Tomes GmbH für Idana ein innovatives Datenverschlüsselungssystem entwickelt, das bereits durch einen unabhängigen Datenschutzexperten überprüft wurde.
Die sensiblen Daten werden über ein leistungsfähiges Sicherheitskonzept geschützt: Vor jeder Übertragung werden sie Ende-zu-En-de-verschlüsselt. Die Öffnung dieses “Daten-tresors” erfordert ein spezielles Passwort des Kunden. Allein der Arzt verfügt über alle Informationen, um die Daten wieder lesbar zu machen. Damit erfüllt Idana auch die Auflagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Idana fügt sich mittels GDT-Schnittstelle nahtlos & sicher in Ihr Praxisverwaltungssystem ein
Mit Hilfe dieser bewährten Technik, die ursprünglich zur Anbindung von medizinischen Geräten an ein Praxisverwaltungssystem entwickelt wurde, binden wir Idana an Ihr PVS an. Wenn man eine Idana-Befragung starten möchte, benutzt man diese Schnittstelle für den Datentransfer zwischen dem Praxisverwaltungssystem und Idana.
So gelingt ein Workflow, der nahtlos Patientendaten aus Ihrer Praxissoftware an Idana übergibt, welche dann in Idana für die Erhebung von Patienteninformationen genutzt werden. Die vom Patienten ausgefüllten Befragungen werden umgehend als PDF- und/oder Textrückschrieb wieder zurück in Ihr Praxisverwaltungssystem übermittelt und in der richtigen Patientenkartei dokumentiert!
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