Als Arzt möchte man Menschen helfen. Nicht allzu selten kommt es vor, dass es dabei große Sympathie zwischen Arzt und Patient gibt und sich der Arzt privaten Kontakt zum Patienten wünscht. 

Sind Liebesbeziehungen erlaubt und kann eine Beziehung zwischen Arzt und Patient rechtliche Konsequenzen haben?  

Privater Kontakt zu Patienten – Was ist erlaubt?

Dürfen sich Arzt und Patient ineinander verlieben und wenn ja, wie sollten sie sich verhalten? Exakte Vorgaben und Spielregeln gibt es dafür nicht. Fest steht jedoch, dass bestimmte Verhaltensweisen, in denen der Arzt die Patientenbeziehung missbraucht, strafbar sind. 

Es ist daher ein schmaler Grat, auf dem sich Ärzte bewegen. Fühlt sich ein Patient vom Verhalten des Mediziners belästigt oder eingeschüchtert, führt das schnell zu Problemen. Ein sehr langer Blickkontakt oder ein Kompliment können hier schon zu viel sein. Zwar ist Flirten nicht direkt untersagt, trotzdem ist sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt, wenn ein Arzt sich privaten Kontakt zu einem Patienten wünscht und das während der Behandlung durchsickern lassen will.

Vorsicht geboten ist beim Abstinenzgebot. Ärzte dürfen Patientenbeziehungen nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse und Interessen nutzen.

Was sind gesetzliche Beschränkungen einer Liebesbeziehung zwischen Arzt und Patient?

Körperliche Liebesbeziehungen zwischen Arzt und Patient sind problematisch. Laut § 174c Strafgesetzbuch ist der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses strafbar. Der Versuch reicht bereits aus. Kommt der Fall vor Gericht, beziehen sich Gerichte schnell auf dieses Gesetz. Ein Arzt bricht das Vertrauensverhältnis, wenn er sexuellen Kontakt zum Patienten sucht.

Auch einige Berufsordnungen der Landesärztekammern verbieten sexuelle Kontakte mit Patienten. Ärzte dürfen diese auch nicht dulden. 

Insbesondere bei der Behandlung von Patienten mit seelischen Störungen sind sexuelle Kontakte und Handlungen als Missbrauch zu sehen.

Geht der Versuch vom Patienten aus, sollte dies in der Patientenakte dokumentiert und mit diesem besprochen werden. Sollte der Patient nicht von weiteren Flirtversuchen oder körperlichem Kontakt absehen, ist es ratsam, die Behandlung zu beenden beziehungsweise die Behandlung an einen Kollegen zu überweisen.

Konsequenzen

Bei einem Verstoß kann dem Arzt im schlimmsten Fall nach § 174c StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren drohen. Nach § 47 StGB ist auch eine Geldstrafe möglich. Außerdem droht ein Berufsverbot als Arzt und der Entzug der Approbation. 

Neben dem materiellen Schaden kann auch immaterieller Schaden entstehen. Man bedenke hier beispielsweise den Rufschaden.

Sollte es zu einer Anzeige kommen, ist eine rechtliche Unterstützung sehr empfehlenswert. Ärzte sollten sich dann rechtzeitig um einen Anwalt kümmern.

Warum die digitale Welt eine Grenzziehung oft schwierig macht

Kontakte werden heutzutage digital aufgenommen und gepflegt. In der Arztpraxis sind Patientendaten wie die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer einfach für den Arzt zugänglich. Die private Kontaktaufnahme ist daher einfacher als je zuvor.

Ist es erlaubt, einem Patienten eine private Nachricht per WhatsApp zu senden? Das ist schwierig zu beurteilen, da das als Belästigung empfunden werden kann. Ohnehin sind Kommunikationskanäle wie WhatsApp oder Facebook weder sicher noch vertraulich. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, verzichtet auf den digitalen Flirtversuch.

Wann ist eine Liebesbeziehung problemlos möglich?

Privater Kontakt ist kein Hindernis, wenn die Beziehung schon vor der Behandlung bestanden hat. Es ist also kein Problem, wenn der Partner oder die Partnerin behandelt wird.

Es ist an sich nicht verboten, sich ineinander zu verlieben. Schließlich kann es durchaus zu einer großen Sympathie zwischen Arzt und Patient kommen und auf beiden Seiten knistern. Wenn beide Parteien den Kontakt wünschen, können sie sich privat nach der Arbeit treffen. Während der Behandlung sollte aber kein sexueller Kontakt stattfinden und für medizinische Belange sollte statt der Behandlung in der Praxis nicht etwa das gemeinsame Mittagessen gewählt werden.

Als Arzt gehen Sie in solch einer Situation dennoch ein gewisses Risiko ein. Am besten ist es, wenn Sie vor einer Liebesbeziehung die Behandlung beenden. Der Patient sollte sich einen anderen Arzt suchen. In den meisten Fällen werden Arzt-Patienten-Beziehungen erst dann vor Gericht geführt, nachdem eine vermeintlich glückliche Liebesbeziehung beendet wurde. Der Partner könnte den Arzt dann aus Rache oder Wut anzeigen. 

Hierbei spielt es auch keine Rolle mehr, von wem die Liebesbeziehung ursprünglich ausging. Das ist in den meisten Fällen nicht mehr nachzuvollziehen und deshalb bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr relevant. Stellen Sie daher sicher, dass die Behandlung des Patienten formal beendet wird.

Arzt-Patient-Beziehung: Ein Vertrauensverhältnis

Nicht zu unterschätzen ist, dass bei Flirt-Versuchen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient aufs Spiel gesetzt wird. Fühlt sich ein Patient in einer Situation unangenehm, ist es schwer, dem Arzt weitere Details zum Gesundheitszustand anzuvertrauen.

Es könnte sogar Scham entstehen, wenn der Arzt nicht sachlich bleibt. Schließlich kennt dieser vertrauliche Informationen, die dem Patienten nicht über den Arzt bekannt sind. Für diese ungleichmäßige Kenntnis über den anderen ist Vertrauen sehr wichtig. Die Arzt-Patient-Beziehung kann nachhaltig gestört werden. Wenn der Patient dann keine Möglichkeit hat, sich einen anderen Arzt zu suchen, kann das auch zu einer psychischen Belastung werden.

Fazit: Vermeiden Sie das Risiko einer Strafe

Privater Kontakt zu Patienten in Form einer sexuellen Beziehung ist immer problematisch, sofern Arzt und Patient nicht schon vor dem Behandlungsbeginn in einer Liebesbeziehung waren.

Bereits ein Flirtversuch kann belästigend wirken. Die Konsequenzen für Ärzte sind groß – zum Schutz der Patienten. Missbrauch und Belästigung gehören schließlich nicht in eine Arztpraxis.

Besteht ernsthaftes Interesse am Patienten und es macht auch beim Patienten Klick, ist die Liebe nicht verboten. Halten Sie sich als Arzt an die beschriebenen Grundsätze, um das Risiko einer Strafe aus dem Weg zu räumen. Dann ist der private Kontakt zum Patienten ohne Konsequenzen möglich.

Praxistipp: Mehr Zeit für Ihre Patienten

Ganz egal, ob Sie mehr für einen Patienten empfinden oder ob es sich um einen „gewöhnlichen” Patienten handelt, Zeit für Ihre Patienten ist Gold wert und führt zu einer qualitativen Behandlung. 

Die Digitalisierung schreitet voran und Ihre Praxis sollte dabei mitgehen. Nutzen Sie digitale Assistenten wie Idana, um Prozesse effizienter zu gestalten und am Ende mehr Zeit für das Arzt-Patient-Gespräch übrig zu haben.

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