Seit dieser Woche dürfen nun auch Hausärztinnen und Hausärzte die Corona-Schutzimpfung vornehmen. Die Impfkampagne kommt ins Rollen – und bedeutet für die Hausarztpraxen mitunter einen großen Bürokratie- und Planungsaufwand: Wie läuft das mit der Impfdokumentation, wie kann ich abrechnen und wie stelle ich sicher, dass meine Impflinge umfassend aufgeklärt sind? Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir Ihnen die offiziellen KBV-Informationen zu den Schutzimpfungsrichtlinien kurz und knapp zusammengefasst und eine Checkliste zum Download erstellt.
Vor der Impfung
Den Impfstoff bestellen Sie im Wochentakt bei Ihrer Apotheke. Der Stichtag für die Bestellung ist Dienstag, 12 Uhr. Nutzen Sie dazu das Arzneimittelrezept Muster 16.
Den Impfstoff müssen Sie bei einer Temperatur von 2° bis 8°C und lichtgeschützt lagern.
Impfmanagement in der Praxis
Es gibt keine Regelungen für die Terminvergabe: Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihre Terminvergabe telefonisch oder per Online-Vergabe gestalten oder Patienten gezielt ansprechen
Vergessen Sie nicht, Ihren Patienten an den Impfausweis zu erinnern!
Unser Tipp: In der Praxis unserer Impfpilotin Dr. Katrin Fröba gibt es eigene Impftage, die ausschließlich für die Corona-Schutzimpfung vorgesehen sind. Wie sie das Impfmanagement in ihrer Praxis gestaltet, erfahren Sie in unserem Webinar. Hier geht es zur Anmeldung
Aufklärung: Wie bei allen Impfungen sind Sie auch bei der Corona-Schutzimpfung dazu verpflichtet, den Impfling über die Impfung, den verwendeten Impfstoff und die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Das kann schriftlich über Aufklärungsbögen erfolgen. Patienten haben das Recht, bei zusätzlichem Informationsbedarf ein Aufklärungsgespräch wahrzunehmen.
Impffähigkeit: Bevor die Impfung verabreicht werden kann, müssen Sie die Impffähigkeit des Impflings feststellen. Bei Bestandspatienten können Sie die Anamnese auf das Erfragen von akuten Infektionen und anderen Kontraindikationen für die Impfung beschränken.
Impfeinwilligung: Zwar ist eine schriftliche Einwilligung nicht gesetzlich vorgeschrieben, Sie müssen allerdings in der Patientenakte dokumentieren, dass Sie den Impfling aufgeklärt und seine Einwilligung eingeholt haben. Da die Nachweispflicht jedoch bei Ihnen liegt, ist die schriftliche Einwilligung in Form einer Unterschrift sinnvoll.
Mehr zum Thema „Arzthaftung und Corona-Impfungen“ finden Sie auf unserem Blog.
Unser Tipp: Mit den Corona-Inhalte von Idana können Sie in einem Schritt die Impfaufklärung vornehmen, über die Anamnese die Impffähigkeit feststellen und die Einwilligung des Impflings einholen – und automatisch dokumentieren! Erfahren Sie hier mehr über Idanas Inhalte zur Corona-Schutzimpfung!
Nach der Impfung
Nachbeobachtungszeit: Bei allen Impfstoffen wird eine Nachbeobachtungszeit von mindestens 15 Minuten empfohlen, bei Risikopersonen (z.B. bei gerinnungshemmender Medikation oder bei vorherigen Impfreaktionen) von 15 bis 30 Minuten. Dabei müssen die Hygieneregeln gewahrt werden.
Abrechnung: Gemäß der Coronavirus-Impfverordnung rechnen Sie alle Schutzimpfungen über Ihre KV ab.
Dazu nutzen Sie die einheitliche Pseudo-Gebührenordnungsposition, bestehend aus
Pseudoziffer nach Impfstoff:
- für BioNTech/Pfizer: 88331
- für AstraZeneca: 88333
sowie dem Suffix für die Angabe der Impfindikation:
- Indikation „Allgemein“: A/B
- Indikation „Beruf“: V/W
- Indikation „Pflegeheimbewohner/in“: G/H
Schnell-Doku: Damit das Robert-Koch-Institut das Impfgeschehen tagesaktuell beobachten kann, müssen Sie täglich über das Impf-DokuPortal der KBV einen eingeschränkten Datensatz zu den in Ihrer Praxis vorgenommenen Impfungen übermitteln.
Weitere Informationen mitsamt einer Checkliste zum Impfstart in Ihrer Praxis können Sie hier herunterladen:
Download: „Die Corona-Schutzimpfung auf einen Blick – Checkliste und Informationen“