Eine Praxisgründung ist komplex und von der Idee bis zur Eröffnung können zwischen ein bis zwei Jahre vergehen. In diesem Prozess gibt es einiges zu berücksichtigen.

Wir erklären Ihnen wichtige Kriterien bei der Gründung einer Praxis.

Was ist bei einer Praxisgründung zu beachten?

Eine große Hilfe im Prozess der Praxisgründung ist die Erstellung eines Gesamtkonzepts, also eines Businessplans. In diesem wird dargelegt, welche Aspekte bei der Gründung besonders beachtet und welche Maßnahmen für den (finanziellen) Erfolg der Praxis ergriffen werden. Den Businessplan erstellen Sie nicht nur für sich selbst. Er ist auch für Kapitalgeber eine wichtige Entscheidungsgrundlage.

Markt und Wettbewerb

Eine wichtige Frage ist, wo Sie Ihre Praxis gründen möchten. Dazu sollten Sie Standorte vergleichen und das Marktpotenzial analysieren. Wie groß ist das Einzugsgebiet und gibt es bereits Praxen, die ähnliche Leistungen anbieten? Stellen Sie im Rahmen einer Wettbewerbsanalyse die Schwächen und Stärken heraus. Damit können Sie identifizieren, ob ein Standort sinnvoll ist und wie Sie sich vom Wettbewerb abheben müssen.

Niederlassungsformen und Rechtsform

Ob Sie eine Einzelpraxis übernehmen oder eine Praxisgemeinschaft neu gründen und welche Rechtsform dabei gewählt wird, sollte gut überlegt sein. Das hat unter anderem Auswirkungen auf die Kosten, die mit der Gründung verbunden sind.

Aufgrund von Zulassungsbeschränkungen entscheiden sich viele Ärzte für die Übernahme einer Einzelpraxis. Neben der Praxisgemeinschaft gibt es auch die Möglichkeit, eine Gemeinschaftspraxis zu gründen oder einem medizinischen Versorgungszentrum beizutreten.

Finanzierung

Um den Finanzierungsbedarf ermitteln zu können, müssen Sie einen Kostenplan aufstellen. 

Welche Kosten kommen auf Sie zu? Kaufen Sie eine bestehende Praxis oder gründen Sie neu und müssen in medizinische Geräte investieren? Müssen Sie die Praxis renovieren oder ganz neu einrichten? Welche Kosten kommen durch die Beratung bei der Gründung zustande? 

Hier ein Überblick für die Berechnung Ihres Kapitalbedarfs:

  • Grundstück oder Gebäude
  • Kaufpreis der Praxis
  • Renovierungsmaßnahmen
  • Medizinische Geräte
  • Praxiseinrichtung
  • Fahrzeuge
  • Materialien
  • Gründungskosten
  • Kosten für das Personal-Recruiting
  • Kautionen

Die Kosten bei der Gründung einer Praxis hängen auch vom Fachgebiet ab. So zahlen Humanmediziner im Schnitt 150.000 € bei einer Praxisübernahme, während Zahnärzte mit 320.000 € rechnen müssen.

Erstellen Sie darüber hinaus eine 3- oder 5-Jahresplanung. Darin werden alle Ausgaben, Einnahmen und Gewinne kalkuliert. Darunter fallen auch Ausgaben für Versicherungen, Personal, Mieten, Werbekosten und Einrichtungskosten.

Persönliche Eignung

Als Praxisinhaber ist nicht nur Ihre medizinische Ausbildung gefragt. Managementaufgaben und die Fähigkeit, ein Team zu führen, zählen ebenfalls dazu. Steuern, Rechtsfragen, Administration und Marketing sind Gebiete, um die eine Praxis nicht herumkommt. Fragen Sie sich deshalb, ob Sie der „Typ“ für die Selbstständigkeit sind und planen Sie, welches Personal Sie einsetzen müssen, um die Vielzahl an Aufgaben zu bewältigen.

Welche Vorgaben gilt es bei einer Praxisgründung zu beachten?

Wer eine eigene Praxis eröffnen möchte, muss sich an gesetzliche Vorgaben und die Vorschriften der Kassenärztlichen Vereinigung halten.

Staatliche Vorschriften

Um die gesetzlichen Anforderungen für eine Praxisgründung zu erfüllen, muss eine Approbation vorliegen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Zulassung für Ärzte. Mit der Approbation können Sie eine Privatpraxis eröffnen. Als Vertragsarzt sind jedoch weitere Bedingungen erforderlich.

Gesetzliche Krankenkassen

Mit Ihrer Approbation können Sie als Arzt tätig werden, jedoch nicht als Vertragsarzt. Wenn Sie also keine Privatpraxis gründen möchten, sondern auch gesetzlich versicherte Patienten behandeln wollen, müssen Sie sich bei den Kassenärztlichen Vereinigungen um eine Zulassung als Vertragsarzt kümmern.

Die Zulassung als Vertragsarzt erhalten Sie in drei Schritten:

  1. Eintrag im Arztregister veranlassen
  2. Schriftlichen Antrag stellen
  3. Bewilligung erhalten

Damit Ihr Antrag erfolgreich ist, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Approbation
  • Eintrag im Arztregister der KV
  • Sitz als niedergelassener Arzt
  • Weiterbildung zum Allgemeinmediziner oder Facharzt
  • Keine schwerwiegenden Mängel in den letzten fünf Jahren
  • Keine anderen zeitintensiven Beschäftigungen
  • Keine Zulassungsbeschränkungen in Planungsbereich

Sobald Sie Ihre Zulassung erhalten haben, informieren Sie die Ärztekammer, das Gesundheitsamt und die Ärzteversorgung.

Wie finanziert man eine Praxisgründung am besten?

Die Finanzierung darf nicht unterschätzt werden, wenn Sie eine Praxis eröffnen möchten. Da Sie als niedergelassener Arzt jedoch ein vergleichsweise geringes wirtschaftliches Risiko eingehen, sollten Sie diesen Aspekt auch nicht überschätzen.

Um ein zinsgünstiges Darlehen von einer Bank zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf
  2. Lassen Sie sich bei Ihrer Bank beraten
  3. Wählen Sie ein passendes Förderprogramm
  4. Beantragen Sie den Kredit
  5. Schließen Sie den Vertrag mit Ihrer Bank ab

Gibt es staatliche Förderungen zur Praxisgründung?

Wer eine Praxis gründen möchte, kann verschiedene Fördermittel beantragen und kann sich zinsgünstige Förderkredite sichern. Auch Beratungen rund um die Praxisgründung sind förderfähig.

Förderungen werden unter anderem vergeben von:

Ob Förderungen zur Verfügung stehen und welche Förderhöhe diese betragen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen vor allem der Versorgungsgrad eines Gebiets und ob es sich um eine Neugründung, Eröffnung einer Zweigpraxis oder eine Praxisübernahme handelt. 

Nicht nur die Gründung an sich, sondern auch die Beratung zur Existenzgründung ist förderfähig. Hier können Sie sich zum Beispiel zu einer Standortanalyse beraten lassen. Abhängig der Länder werden 50 bis 90 Prozent der Kosten übernommen und maximal 1.200 bis 9.100 Euro erstattet.

Tipp: Welche Förderungen es aktuell für Ihre Situation gibt, können Sie einfach herausfinden, indem Sie bei Ihrer zuständigen KV, Ärztekammer oder der Wirtschaftsförderung anrufen.

Informieren Sie sich über Förderungen und beantragen Sie diese am besten, bevor Sie einen Zulassungsantrag stellen, Verträge abschließen oder Investitionen vornehmen. Viele Fördergelder setzen voraus, dass Sie Ihren Antrag vor Vertragsabschlüssen einreichen. Ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf Fördergelder.

Agentur für Arbeit

Die Phase vor der Praxisgründung ist zeitintensiv. Viele Ärzte sind in dieser Phase arbeitslos. Das ist nicht unbedingt ein Nachteil. Sie können in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit einen Gründerzuschuss beantragen.

Wird Ihr Antrag genehmigt, bekommen Sie monatlich für ein halbes Jahr den Betrag des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes plus 300 Euro zusätzlich.

Praxisgründung: Serviceorientierter mit digitalen Helfern

Die Praxisgründung ist eine hervorragende Chance, Ihre Praxis modern einzurichten und Abläufe digital zu gestalten. Das trifft auch bei einer Praxisübernahme zu, bei der Sie die Einrichtung und Systeme modernisieren können.

Die elektronische Patientenakte ist nur ein Beispiel für die Digitalisierung. Bedenken Sie, dass in Zukunft nicht nur die medizinische Leistung an sich relevant sein wird, sondern auch die Serviceorientierung einer Praxis. Indem Sie Patienten rundum einfache und effiziente Kontaktpunkte mit der Praxis bieten, steigern Sie die Patientenzufriedenheit.

Das Ziel der Digitalisierung ist es auch, Prozesse zu automatisieren und im Umkehrschluss mehr Zeit für Ihre Patienten zu haben. Mit Maßnahmen wie einer digitalen Anamnese, digitalen Praxisformularen oder Patientenbefragungen kommen Sie diesem Ziel einen Schritt näher. Mit Idana, dem Tool für digitale Anamnese, Fragebögen und Formulare starten Sie direkt digital und effizient in Ihrer Praxis. Testen Sie Idana jetzt 7 Tage kostenlos und überzeugen Sie sich selbst, wie Idana Sie in Ihrer Praxisorganisation unterstützt und Ihre Prozesse effizienter gestaltet.

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