Wenn in Kliniken und Arztpraxen neue Patienten aufgenommen werden, müssen wichtige Informationen festgehalten werden. Der Umfang variiert dabei, zum Beispiel, wenn vor einer stationären Aufnahme Details zu einer Operation geklärt werden müssen.

Welche Arten der Patientenaufnahme es gibt, schauen wir uns in diesem Beitrag näher an.

Welche Arten der Patientenaufnahme gibt es?

Insbesondere bei der Patientenaufnahme in Krankenhäusern gibt es verschiedene Arten: von der im Voraus geplanten stationären, über die ambulante Aufnahme bis hin zur Notfallaufnahme. Wie diese im Detail in einer Klinik ablaufen, kann zwar variieren, das Ziel ist aber das gleiche.

Die Patientenaufnahme in einer Arztpraxis ist normalerweise unkomplizierter, schließlich handelt es sich um eine ambulante Behandlung.

Vorstationäre Aufnahme

In einigen Fällen ist neben der stationären zusätzlich die vorstationäre Aufnahme sinnvoll und vorgesehen. Dabei handelt es sich um einen Termin, der stattfindet, bevor Patienten im Krankenhaus aufgenommen werden. Patienten werden auf den stationären Aufenthalt und eine Operation vorbereitet.

In manchen Kliniken ist auch von einem Diagnostiktag die Rede. Hier wird mittels entsprechender Untersuchungen geprüft, ob die Klinik für den Patienten geeignet ist, und dieser dann an einem anderen Tag aufgenommen. 

Bei der vorstationären Aufnahme können alle wichtigen Formalitäten geprüft und erledigt werden. Patienten sollten deshalb wichtige Unterlagen wie den Personalausweis, die Versichertenkarte oder den Krankenhauseinweisungsschein mitbringen. Einrichtungen können genauere Anforderungen etwa über die Website kommunizieren, damit Patienten optimal auf den Besuch vorbereitet sind. 

Die vorstationäre Aufnahme wird genutzt, um organisatorische und finanzielle Aspekte zu klären. So können sich Patienten für Wahlleistungen wie eine Behandlung des Chefarztes oder ein privates Zimmer entscheiden. Bei der vorstationären Aufnahme werden auch Aufklärungsgespräche geführt, damit am Tag der stationären Aufnahme Behandlungen reibungslos stattfinden können. 

Stationäre Aufnahme

Die stationäre Aufnahme folgt nach dem vorstationären Termin. Fand dieser vorab nicht statt, werden spätestens jetzt alle Formalitäten geregelt. Sofern noch nicht vorgelegt, sollten Patienten zudem ihren Krankenhauseinweisungsschein vom Arzt (Hausarzt oder Facharzt) vorlegen.

Der Aufnahmebereich befindet sich an einem zentralen Punkt der Klinik, normalerweise in der Nähe des Haupteingangsbereiches. In manchen Kliniken müssen Patienten eine Wartenummer ziehen. Anschließend wird ein Fragebogen ausgehändigt. Patienten beantworten hier Fragen wie zu den zuletzt eingenommenen Medikamenten, um u.a. Wechselwirkungen auszuschließen. Auch der Behandlungsvertrag wird unterschrieben und für eventuelle Zusatzleistungen bezahlt. Danach werden Patienten auf die Station überwiesen.

Ambulante Aufnahme

Von einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus spricht man, wenn der Patient nicht über Nacht im Krankenhaus bleibt und dort verpflegt wird. Auch dann muss der Patient in der Klinik aufgenommen werden. In manchen Kliniken können Patienten statt an die Anmeldung/Patientenaufnahme auch direkt in die zuständige Ambulanz kommen.

Die Abgrenzung zwischen ambulanter und teilstationärer Behandlung ist bis heute nicht eindeutig. Eine teilstationäre Behandlung zeichnet sich dadurch aus, dass die Unterbringung unterbrochen werden kann, zum Beispiel damit Patienten nachts zu Hause schlafen und sich nur tagsüber in der Klinik aufhalten (Tagesklinik). Ambulant bedeutet, dass die Nächte vor und nach der Behandlung nicht in der Klinik verbracht werden.

Für Krankenhäuser kann das relevant sein, wenn es um die Abrechnung mit den Krankenkassen der verschiedenen Behandlungsfälle kommt.

In der Regel werden ambulante Behandlungen in Arztpraxen durchgeführt. Damit ein Krankenhaus diese durchführen und anbieten kann, benötigt die Klinik eine Genehmigung für ärztliche Leistungen im ambulanten Bereich.

Notaufnahme

In der Notaufnahme werden Notfälle aufgenommen und behandelt. Da Zeit ein kritischer Faktor ist, wird in Kliniken die Dringlichkeit jedes einzelnen Falls eingeschätzt. Dazu gibt es den Emergency Severity Index (ESI). Patienten werden also nicht in der Reihenfolge ihres Eintreffens behandelt, sondern nach Dringlichkeit. U.a. geben die Atemfrequenz, Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung eines Patienten darauf Rückschluss.

In der Notaufnahme findet eine Erstversorgung statt. Patienten werden stationär im Krankenhaus aufgenommen, wenn dies notwendig ist oder erhalten eine Empfehlung für die Weiterbehandlung bei einem Haus- oder Facharzt.

Für die Patientenaufnahme sind ebenfalls Unterlagen notwendig, dazu zählen:

  • Krankenkassen-Versichertenkarte
  • Personalausweis
  • Unterlagen zu vorherigen Untersuchungen (falls vorhanden)
  • Aktuell eingenommene Medikamente (falls vorhanden)

Patientenaufnahme in der Arztpraxis

Bei der Aufnahme von Patienten in der Arztpraxis handelt es sich um eine ambulante Aufnahme. Für einen Arztbesuch können Patienten vorab einen Termin vereinbaren oder die offene Sprechstunde (ohne Termin) besuchen. 

Um Patienten aufzunehmen, benötigt eine Praxis Informationen wie den vollständigen Namen, die Adresse und Kontaktdetails sowie die Krankenversicherungskarte des Patienten. Diese Details können am Tag des Arztbesuchs eingeholt werden. Um Termine besser zu planen und strukturiert zu vergeben, sollten Arztpraxen jedoch bei der Terminvergabe den Besuchsgrund erfragen und Termine entsprechend legen. 

Welche Besonderheiten gibt es zu beachten?

Bei der Patientenaufnahme ist es sinnvoll, den Patienten einzubeziehen und diesen vorab mit Informationen zu versorgen. Krankenhäuser und Arztpraxen profitieren, wenn Patienten alle Unterlagen vollständig dabeihaben und die Anmeldung reibungslos vonstattengehen kann. 

Sollten Patienten nicht ansprechbar sein, müssen Einrichtungen eine eventuelle Patientenverfügung bei der Behandlung berücksichtigen. Darin können Patienten festlegen, wie sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden dürfen. Patientenverfügungen sollen sicherstellen, dass der Patientenwille beachtet wird.

Davon zu unterscheiden sind Vorsorgevollmachten. Bei diesen wird das Entscheidungsrecht auf eine oder mehrere Personen übertragen. Wenn ein Patient nicht mehr zurechnungsfähig oder nicht ansprechbar ist, können Angehörige entscheiden, welche Behandlung durchgeführt werden soll.

Wie die Digitalisierung Prozesse vereinfachen kann

Wenn die Patientenaufnahme digitalisiert wird, hat das für alle Beteiligten Vorteile, das gilt sowohl für Kliniken als auch Praxen. Im Alltag wird diese Möglichkeit bereits genutzt. Patientenportale bieten für Kliniken die notwendige Plattform, um Patienten digital einzuchecken. Bei der Anmeldung vor Ort wird dann nur noch geprüft, ob alle Formalien vorliegen und der Patient wird auf die Station gebracht.

In Arztpraxen gehört die Online-Terminvereinbarung bereits zum Standard. Diese kann um die Aufnahme verlängert werden. Patienten machen die benötigten Angaben einfach online ​​bequem von zu Hause. Beim Praxisbesuch müssen dann keine Formulare mehr ausgefüllt und vom Personal händisch ins System übertragen werden.

Wenn Einrichtungen noch einen Schritt weitergehen möchten, lässt sich die digitale Anamnese an den Online-Anmeldeprozess anschließen. Standardfragen im Rahmen der Eigenanamnese müssen dann nicht mehr im Behandlungsgespräch erfragt werden, sondern der Arzt kann umgehend Auffälligkeiten ansprechen und Nachfragen stellen. Auf diese Weise wird die Zeit optimal genutzt und die Behandlungsqualität kann steigen.

Fazit: Patientenaufnahmen haben viele Gemeinsamkeiten 

Es gibt verschiedene Arten der Patientenaufnahme. Diese unterscheiden sich zwar, haben aber auch viele Gemeinsamkeiten. So müssen Formalitäten vor einer Behandlung erledigt werden. 

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