Wenn der Patient selbst keine Auskunft zu seinen Beschwerden machen kann, sollten Ärzte eine dritte Person für die Fremdanamnese hinzuziehen. Säuglingen, bewusstlosen Menschen, Menschen mit Behinderung oder sprachlichen Hindernissen kann so weitergeholfen werden.
Warum ist die Fremdanamnese so besonders?
Die Fremdanamnese hebt sich von anderen Anamnese-Arten ab, da hier der Patient nicht selbst Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht. Eine dritte Person ist beim Arzt-Patient-Gespräch anwesend und gibt Auskunft für den Patienten. Das kann eine Bezugsperson wie ein Angehöriger der Familie, ein Bekannter oder Freund, Partner oder Pflegepersonal sein.
Ärzte müssen zudem einige Besonderheiten bei der Abrechnung berücksichtigen, auf die wir weiter unten im Text eingehen.
Wann ist die Fremdanamnese notwendig?
Ist ein Patient nicht in der Lage, die Anamnese Fragen selbst oder ausreichend zu beantworten, wird eine weitere Person hinzugezogen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Patienten wie:
- Säuglingen und Kleinkindern
- Dementen Personen
- Menschen, die unter Bewusstseinsstörungen leiden
- Patienten mit Psychosen
- Menschen, die nicht ansprechbar sind
- Personen mit Behinderungen
- Sprachlichen Hindernissen
Wenn es die Situation erlaubt, sollten Sie im Idealfall sowohl den Patienten und die dritte Person einbeziehen. Lassen Sie den Patienten nicht außen vor. In vielen Gesprächen bieten die Angaben einer weiteren Person jedoch wichtige und vollständige Einblicke.
Neben den genannten Punkten kann die Fremdanamnese in weiteren Situationen nützlich sein. Besteht unter anderem der Verdacht, dass Symptome aufgrund von familiären Gegebenheiten auftreten (Stress, Sorgen, Ängste) oder wird Drogenmissbrauch vermutet, sollte der Arzt eine Fremdanamnese in Betracht ziehen. Genauso kann es sein, dass Patienten Krankheiten bewusst verheimlichen.
Das Hinzuziehen einer weiteren Person erfordert die Zustimmung des Patienten.
Bestandteile der Fremdanamnese
Die Fremdanamnese kann wie alle anderen Anamnesen auch sehr individuell aufgebaut sein. In der Regel fragen Ärzte zunächst nach den aktuellen Beschwerden, welche Vorerkrankungen vorliegen, ob aktuell Medikamente eingenommen werden und welche in der Vergangenheit verabreicht wurden.
Das Ziel ist, ein umfassendes Bild zum aktuellen Zustand, der Erkrankungsgeschichte und Medikation zu erhalten, um eine Diagnose stellen zu können. Ist die Fremdanamnese Teil von mehreren Anamnesen, zum Beispiel als Ergänzung zur Eigenanamnese oder Sozialanamnese, können spezifische Fragen gestellt werden.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Die Fremdanamnese unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen, Ehepartnern und Eltern von Minderjährigen ab 16 Jahren. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung oder dem mutmaßlichen Willen des Patienten kann die Schweigepflicht aufgehoben werden.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein 17-Jähriger freiwillig seine Mutter mit ins Arzt-Patient-Gespräch bringt oder Pflegepersonal Auskunft zu einer pflegebedürftigen Person mit Demenz macht.
Selbstverständlich sind auch die gegebenen Datenschutzverordnungen zu berücksichtigen. In einer digitalisierten Arztpraxis sollten daher beispielsweise Daten nur verschlüsselt übertragen werden.
Wie kann man eine Fremdanamnese abrechnen?
Die Fremdanamnese kann generell über die Ziffer 4 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden. Diese lautet wie folgt: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) durch die Behandlung eines Kranken“. Als Arzt müssen Sie beachten, dass die Abrechnung nur einmal pro Behandlungsfall zulässig ist, was einer Behandlung im Zeitraum von 30 Tagen (ein Monat) entspricht.
Außerdem kann die Fremdanamnese nicht neben den Nummern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835 berechnet werden.
Weiterhin hat das Landgericht Karlsruhe am 14.03.2001 entschieden (AZ: 1 S 90/98), dass die Nr. 4 GOÄ nicht für „einfache“ Erkrankungen (womit „Alltagserkrankungen“ gemeint sind) verwendet werden sollte. Anders verhält sich dies bei chronischen Erkrankungen, Systemerkrankungen, Krebsgeschwülsten und anderen schweren Erkrankungen.
Wie eine digitalisierte Praxis bei der Fremdanamnese helfen kann
Moderne Arztpraxen können die Fremdanamnese oder Teile davon digital durchführen. Das bringt viele Vorteile, die nicht nur die Effizienz betreffen.
Digitale Durchführung mit Idana
Bei der digitalen Anamnese erhält die Bezugsperson nach Zustimmung des Patienten einen Online-Zugang zu einem Fragebogen. In diesem werden Fragen beantwortet, die häufig in Gesprächen wiederkehren, wenn Ärzte die Anamnese durchführen. Vor dem eigentlichen Termin werden so die grundlegenden Informationen abgefragt. Der Fragebogen kann auch individualisiert und auf den Einzelfall angepasst werden.
Der Anamnesebogen kann zeit- und ortsunabhängig ausgefüllt werden. Bezugspersonen können sich in Ruhe dafür Zeit nehmen, sich über die Fragen Gedanken machen und diese ausführlich beantworten.
Sobald der Fragebogen ausgefüllt wurde, schickt die Bezugsperson diesen an Ihre Praxis. Jetzt wertet die Idana Software die Ergebnisse aus und zeigt automatisch Auffälligkeiten an. Als Arzt erkennen Sie wichtige Informationen auf den ersten Blick.
Wenn die Fremdanamnesen anschließend persönlich durchgeführt wird, können Sie die Zeit nutzen, um detaillierte Nachfragen zu machen.
Die Schritte im Überblick:
- Nutzen Sie eine der Idana Vorlagen oder erstellen Sie den Anamnesebogen individuell.
- Geben Sie der Bezugsperson bei der Terminvereinbarung einen Zugang.
- Die Bezugsperson füllt den Anamnesebogen aus und schickt ihn an die Praxis.
- Die Ergebnisse werden automatisch ausgewertet.
- Sie bereiten sich optimal auf das Arzt-Patient-Gespräch vor.
Vorteile der digitalen Fremdanamnese
Das digitale Angebot wird in der Regel positiv von Patienten und Bezugspersonen aufgenommen. Sie erweitern damit Ihren Service und erleichtern wichtige Prozesse und Abläufe nicht nur auf Patientenseite, sondern auch auf Praxisebene. Insgesamt stärkt das die Patientenzufriedenheit und entlastet Ihr Personal.
Inhaltlich sind Sie mit der Digitalisierung besser auf die Fremdanamnese vorbereitet. Das gilt auch für die Bezugsperson, da diese sich vor dem Termin mit den Fragen befasst und ohne Zeitdruck bessere Angaben machen kann.
Letztendlich profitiert vor allem der Patient. Schließlich führt die bessere Vorbereitung von Arzt und Bezugsperson zu einem optimal genutzten Arztgespräch, bei dem Zeit bleibt, um die Details zu besprechen. Ein qualitatives Anamnesegespräch kann zu besseren Diagnosen und – entsprechend an den Bedürfnissen des Patienten ausgerichtet – zu optimierten Behandlungen führen.
Fazit: Patienten profitieren von der Online-Fremdanamnese
Die Fremdanamnese ist in vielen Situationen erforderlich und kann die Diagnose verbessern oder erst möglich machen. Als Arzt müssen Sie sich an die Schweigepflicht halten und die Zustimmung des Patienten einholen. Dann kann die Bezugsperson Angaben zum gesundheitlichen Zustand des Patienten machen.
Der Aufbau des Gesprächs gleicht einer herkömmlichen Anamnese, wie beispielsweise der Eigenanamnese, kann aber auch sehr individuell ausfallen.
Nutzen Sie in Ihrer Praxis digitale Lösungen wie Idana, um das volle Potenzial aus der Fremdanamnese herauszuholen. Vor allem Ihre Patienten profitieren davon, wenn das persönliche Gespräch auf Angaben aufbauen kann, die die Bezugsperson schon vor dem Arzttermin gemacht hat.
Testen Sie Idana, die Software für digitale Anamnese, Patientenaufnahme und Fragebögen, jetzt 7 Tage kostenlos und überzeugen Sie sich selbst, wie Sie dank der digitalen Anamnese die Qualität Ihrer Behandlung steigern und gleichzeitig Zeit sparen können.