Das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) stellt neue Anforderungen an Gesundheitseinrichtungen, die auch Arztpraxen betreffen. Das Gesetz sieht die fortschreitende Digitalisierung vor und setzt neue Standards im Gesundheitswesen. Die Details dazu finden Sie hier.

Was ist das Patientendatenschutzgesetz?

Das Patientendatenschutzgesetz trat am 20. Oktober 2020 in Kraft. Das Gesetz nimmt Änderungen an bisherigen Gesetzen vor, etwa dem Sozialgesetzbuch oder dem Apothekengesetz. 

Ziel des Gesetzes ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen und digitale Leistungen verfügbar zu machen. So sollen Patienten ein Recht auf digitale Versorgungsleistungen erhalten. Bestandteile sind unter anderem die elektronische Patientenakte und eRezepte. Gleichzeitig soll das Patientendatenschutzgesetz sicherstellen, dass Patientendaten vertraulich weitergegeben und vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt bleiben. 

Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt schrittweise, um es Gesundheitseinrichtungen parallel zu ermöglichen, ihre Infrastruktur an die neuen Anforderungen anzupassen.

Welche Neuerungen umfasst das neue Patientendatenschutzgesetz?

Zu den wichtigen Bestandteilen des Patientendatenschutzgesetzes zählen die elektronische Patientenakte und das eRezept. Das PDSG sieht weitere Änderungen vor.

Telematikinfrastruktur (TI)

Mit der Telematikinfrastruktur werden alle Akteure im Gesundheitswesen miteinander vernetzt. Das gelingt über eine Plattform, die eine einheitliche Kommunikation elektronisch ermöglicht. Damit wird sichergestellt, dass relevante Informationen zum richtigen Zeitpunkt an richtiger Stelle verfügbar sind.

Die TI ist für die Bestandteile (z.B. ePA, elektronischer Arztbrief oder eRezept) des Patientendatenschutzgesetzes eine wichtige Voraussetzung. Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen, Arztpraxen und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen können dank der hohen Sicherheit in einem geschützten Umfeld kommunizieren und Dokumente austauschen.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen eine elektronische Patientenakte für Patienten bereitstellen. Jeder Patient erhält durch das neue Patienten-Datenschutz-Gesetz das Recht auf eine elektronische Patientenakte. Ärzte sind auf Wunsch der Patienten folglich verpflichtet, diese digitale Krankenakte zu befüllen. Die Nutzung ist freiwillig und Patienten entscheiden selbst, welche Daten darin gespeichert werden sollen. Außerdem bestimmt ein Patient, wer Zugriff auf seine ePA erhält. 

Seit 2022 können Patienten über bestimmte Apps einfach auf ihre Informationen zugreifen und festlegen, welche Informationen, wie z.B. Befunde, ein Arzt einsehen kann. Zusätzlich können dann auch Impfausweise oder das Zahn-Bonusheft in der Akte hinterlegt werden.

Patienten können ihre Daten seit 2023 auch für die Forschung und Wissenschaft freigeben beziehungsweise spenden.

eRezept

Das eRezept wurde ursprünglich zum 1. Januar 2022 verpflichtend eingeführt, dann allerdings verschoben. Seit dem 1. September 2022 und nach einer intensiven Testphase können eRezepte nun bundesweit in allen Apotheken und bei Online-Apotheken eingelöst werden. 

Sofern Arztpraxen die technische Infrastruktur besitzen, wird das Rezept nun digital ausgestellt und an Patienten übermittelt. Hierfür ist die E-Rezept-App der gematik kostenlos verfügbar. Patienten können darauf ihre Rezepte verwalten und in der Apotheke ihre verschriebenen Medikamente erhalten. Falls Patienten kein Smartphone besitzen, wird das eRezept als Barcode auf Papier ausgehändigt, aber digital verwaltet.

Wesentliche Vorteile sind die Fälschungssicherheit und die effizientere Handhabung. So können nach Videosprechstunden eRezepte ausgestellt werden, ohne dass der Patient in der Praxis erscheinen muss.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU ist seit 1. Oktober 2021 für Ärzte verpflichtend, sofern die technische Umsetzung möglich ist. Mittlerweile haben sich die meisten Arztpraxen auf das digitale Verfahren umgestellt und senden von jetzt an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse des Patienten.

Seit dem 1. Januar 2023 werden auch Arbeitgeber elektronisch über die AU informiert. Die Daten werden von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt und Arbeitgeber können diese online abrufen. Patienten müssen ihre Arbeitgeber jedoch weiterhin informieren, bevor der Abruf für den Arbeitgeber möglich ist.

Elektronischer Medikationsplan (eMP) 

Beim eMP handelt es sich um die digitalisierte Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Darauf können alle relevanten Daten zur Medikation eines Patienten gespeichert werden. 

Damit ein elektronischer Medikationsplan erstellt werden kann, ist die Einwilligung des Patienten notwendig. Außerdem müssen sie zustimmen, bevor Ärzte oder Apotheken den Medikationsplan einsehen können.

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Für die Notfallversorgung sind medizinische Informationen wie Allergien, Diagnosen oder Medikation notwendig. Die Daten können elektronisch auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. So sind wichtige Daten in Notfällen sofort für Ärzte einsehbar. Der Notfalldatensatz kann auch in der ePA gespeichert werden. Die Patientenkurzakte (ePKA) kann von Patienten zudem im europäischen Ausland genutzt werden.

Damit Ärzte einen Notfalldatensatz erstellen und darauf zugreifen können, ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur notwendig.

Was gilt es in einer Arztpraxis zu beachten?

Für Arztpraxen gilt es, sich über die gesetzlichen Änderungen und den Fahrplan des PDSG im Klaren zu sein. Zwar sind nicht alle Änderungen sofort verpflichtend, dennoch ändert sich die Kommunikation im Gesundheitswesen langfristig und nachhaltig. 

Arztpraxen sollten die technischen Grundvoraussetzungen erfüllen, um sich an die neue Telematikinfrastruktur anbinden zu können. Dazu notwendig sind:

  • Anpassung der Praxissoftware
  • SMC-B
  • Konnektor
  • E-Health Kartenterminal
  • VPN Zugangsdienst und Internetanschluss

Außerdem ist ein elektronischer Heilberufsausweis erforderlich, um sich als Arzt ausweisen zu können.

Bei der Anbindung an das TI erhalten Arztpraxen eine Förderpauschale.

Welche Kritik gibt es am Gesetz?

Am Patienten-Datenschutz-Gesetz gibt es auch Kritik, und zwar am Datenschutz der Patientendaten.  

Bei der Einführung der TI waren unter anderem Zugriffsrechte noch nicht eindeutig geregelt, sodass jede verbundene Einrichtung Zugriff auf alle Daten hatte. Das Zugriffsmanagement wurde daher auch zu Recht von der Datenschutzkonferenz (DSK) bemängelt. Auch der Authentifizierungsprozess wurde von der DSK kritisiert, genauso wie die Nutzung der ePA von Vertretungen. 

Die Datenspende, bei der Patienten Ihre Informationen für Forschung und Wissenschaft bereitstellen können, bietet ebenfalls Grund zur Kritik. Sobald Patienten einmal eingewilligt und ihre Daten übermittelt haben, besteht kein Anspruch auf Löschung, wenn diese für die Forschung bereits genutzt wurden.

Was können Arztpraxen tun?

Im Grunde sind alle Veränderungen im PDSG digitaler Natur. Moderne Arztpraxen können die Digitalisierung so schrittweise in Angriff nehmen und auf dem aktuellen Stand der Zeit bleiben.

Neben der vorgeschriebenen und geregelten Digitalisierung können Sie weitere digitale Services in Ihrer Praxis anbieten. Die Online-Terminvergabe ist ein Paradebeispiel, das in vielen Praxen bereits zum Standard geworden ist. 

Weitere Abläufe und Prozesse können digitalisiert und effizienter umgesetzt werden. Dazu benötigen Sie eine entsprechende Praxissoftware wie Idana. Damit wird die Patientenaufnahme digital, die Anamnesefragen müssen nicht mehr auf Papier beantwortet werden und Arztbriefe lassen sich schneller schreiben. Außerdem können Patienten bereits zuhause für den Praxisbesuch vorbereitet werden, was eine bessere Behandlung vor Ort ermöglicht.

Fazit – Die Zukunft findet nicht mehr auf dem Papier statt 

Die Zettelwirtschaft ist von gestern. Für Rezepte, Bescheinigungen, Befunde, Arztbriefe und viele weitere gibt es eine digitale Variante. Die Kommunikation zwischen verschiedenen Einrichtungen wird damit einfacher, einheitlicher und sicherer – so sieht es das Patientendatenschutzgesetz vor. 

Wenn Sie mehr über eine digitale Lösung die Ihren Arbeitsalltag erleichtert erfahren möchten, dann lesen Sie auch unser E-Book zum Thema und lernen Sie Idana, die Software für digitale Patientenaufnahme kennen.

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