In Deutschland waren 2019 insgesamt 126.908 Vertragsärzte und -psychotherapeuten zugelassen. Erfahren Sie hier, was einen Vertragsarzt auszeichnet und welche Pflichten, Vorgaben und Vergütung Vertragsärzte haben. 

Was ist eigentlich ein Vertragsarzt?

Vertragsärzte (auch Kassenärzte genannt) nehmen in Deutschland an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Das bedeutet, dass die Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Vertragsärzte gehen dazu vertragliche Vereinbarungen mit den Krankenkassen ein. Das ist notwendig, um zugelassen zu werden und gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln. Die Abrechnung erfolgt hier nicht über den Patienten, sondern direkt über dessen Versicherung.

Kassenärzte können eine Einzelpraxis führen, sich zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen oder andere Rechtsformen annehmen. Wesentlich ist, dass sich die Ärzte an die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen halten und diese in dem vorgegebenen Umfang erbringen. Leistungen außerhalb dieser Vorgaben müssen von Patienten selbst bezahlt werden. 

Die gesundheitliche Versorgung ist von den gesetzlichen Krankenkassen auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Da in Deutschland rund 90 % aller Menschen gesetzlich versichert sind, ist der Patientenkreis sehr groß. Außerdem können Vertragsärzte auch Privatpatienten behandeln, diese werden allerdings anders abgerechnet.

Was sind die Voraussetzungen, um als Vertragsarzt zugelassen zu werden?

Die Zulassung als Arzt wird von der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt. Zugelassene Ärzte sind berechtigt und verpflichtet, an der kassenärztlichen Versorgung teilzunehmen. 

Zunächst nehmen angehende Vertragsärzte einen Arztregistereintrag vor. Dazu sind die Approbation und der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung notwendig. 

Des Weiteren muss ein Arzt zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit geeignet sein. Liegt zum Beispiel in den letzten fünf Jahren eine Rauschgiftsucht vor, gilt der Arzt als ungeeignet.

Für die Zulassung ist wichtig, dass in einem bestimmten Zulassungsbereich keine Sperren vorliegen, es sei denn, es liegt ein Sonderbedarf vor. Steht der Zulassung in diesem Sinne nichts entgegen, wird ein Zulassungsantrag eingereicht. Wird der Antrag vom Zulassungsausschuss genehmigt und vom Berufungsausschuss nicht widersprochen, gilt der Arzt als Vertragsarzt. 

Wie die einzelnen Schritte im Detail ablaufen und was jeweils einzureichen ist, lesen Sie im Beitrag zur Praxis Anmeldung.

Was sind die Pflichten eines Vertragsarztes?

Vertragsärzte sind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die vertragsärztlichen Leistungen zu erbringen. Wie diese auszusehen haben und welchen Umfang die medizinische Leistung annimmt, ist den Verträgen geregelt. Dabei sind Kassenärzte an das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen gebunden.

Kassenärzte müssen die Leistung persönlich erbringen. Eine Vertretung gemäß § 32 Ärzte-ZV von maximal drei Monaten ist etwa aufgrund von Krankheit oder Fortbildungen möglich. Bei Schwangerschaft ist eine Vertretung von sechs Monaten möglich. 

Die ärztlichen Leistungen sind nach § 20 Ärzte-ZV in Vollzeit zu erbringen. Davon abweichende Tätigkeiten z.B. in Teilzeit sind nur auf schriftlichen Antrag möglich.

Wie sieht die Vergütung von Vertragsärzten aus?

Die Vergütung von Vertragsärzten wird durch die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt und basiert in der Regel auf Fallpauschalen. Jede erbrachte Leistung wird nach einem bestimmten Satz vergütet.

Die Höhe der Vergütung wird durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt, der die Leistungen der Vertragsärzte nach bestimmten Kriterien bewertet und mit Punkten bewertet. Die Höhe des Punktwertes wird jedes Jahr von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen verhandelt und kann daher schwanken.

Wie viel ein Kassenarzt verdient, hängt auch von der Fachrichtung ab. 

Zur Vergütung von Krankenhausärzten erhalten Sie in diesem Beitrag nähere Informationen.

Was ist der Unterschied zwischen Vertragsarzt, ermächtigtem Arzt und Privatarzt?

Es gibt Unterschiede zwischen Vertragsärzten, Privatärzten und ermächtigten Ärzten.

Unterschied zum ermächtigten Arzt

Ermächtigte Ärzte haben keine Zulassung als Vertragsarzt. Trotzdem ist es möglich, Patienten ambulant zu versorgen und über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Dazu muss ein Arzt ermächtigt sein. Die Ermächtigung wird vom Zulassungsausschuss erteilt. Allerdings nur dann, wenn im Gesundheitssystem eine Versorgungslücke besteht, die von niedergelassenen Medizinern nicht gedeckt werden kann (§ 116 SGB V in Verbindung mit § 31a Ärzte-ZV).

Im Jahr 2019 gab es in Deutschland 9.117 ermächtigte Ärzte, die zum Beispiel in Kliniken tätig sind und durch einen erhöhten Bedarf an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen konnten.

Unterschied zum Privatarzt

Privatärzte sind keine Vertragsärzte und behandeln keine gesetzlich versicherten Patienten. Es bestehen keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen. Privatärzte richten sich an Privatpatienten, die folglich privat versichert sind. Es können aber auch gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden, die bereit sind, für die medizinische Leistung selbst zu bezahlen, sogenannte Selbstzahler.

Privatärzte müssen sich nicht an die Vorgaben der Krankenkassen halten und sind bei der Wahl bestimmter Behandlungen freier. Die andere Abrechnungsart erlaubt auch, sich mehr Zeit für den Patienten zu nehmen. Privatärzte sind auch nicht verpflichtet, Leistungen gegenüber Patienten zu erbringen. Das bedeutet, dass diese Ärzte ihre Arbeitszeiten und den Umfang selbst festlegen können.

Praxisgründung

Sobald für Sie feststeht, dass Sie als Vertragsarzt tätig werden möchten, können Sie die Planung einer Praxisgründung oder einer Übernahme in Angriff nehmen. Dabei gibt es viele Dinge wie Finanzierung und Vorschriften zu berücksichtigen. 

Gleichzeitig stellt eine Gründung eine hervorragende Möglichkeit dar, eine Praxis modern und digital zu gestalten und sie für die Zukunft zu wappnen. Das Gesundheitssystem stellt immer wieder neue Anforderungen an den Stand der Digitalisierung. So wird die elektronische Patientenakte eingeführt oder eRezepte ausgestellt. Als Vertragsarzt reicht es jedoch nicht aus, sich beim Grad der Digitalisierung nur an die gesetzlichen Änderungen anzupassen. 

Gehen Sie einen Schritt weiter in Ihrer Selbstständigkeit und kümmern Sie sich rechtzeitig um digitale Systeme, um die Vertragsarztpraxis modern, patientenorientiert und durch Automation effizient zu gestalten. Dafür eignen sich digitale Helfer wie Idana, die etwa die Patientenaufnahme kontaktlos möglich machen oder wichtige Praxisformulare digitalisieren.

Eine Neuerung ist auch die digitale Anamnese. Diese eignet sich für Patienten, die einen Termin in der Praxis wahrnehmen, genauso wie für Patienten, die Sie per Videosprechstunde behandeln. 

Die Versorgung stellt sich in Zukunft großen Herausforderungen. Menschen erkranken in Deutschland immer häufiger. So steigt etwa die Zahl an Menschen mit sogenannten Autoimmunerkrankungen. Damit geht einher, dass Menschen mehr Zeit in Arztpraxen verbringen werden. Krankheit ist bereits eine Belastung, der Arztbesuch sollte sich daher so unkompliziert wie möglich gestalten. Das gelingt, indem Sie Ihren Patienten mit Serviceleistungen entgegenkommen, wie sie u.a. von Idana erbracht werden können.

Fazit – Vertragsärzte haben viele Vorteile

Es hat viele Vorteile, als Vertragsarzt tätig zu werden. Es gibt aber auch andere Optionen, die Sie sich ansehen sollten, bevor Sie sich entscheiden, Kassenarzt zu werden und sich an die kassenärztlichen Versorgungsleistungen binden. 

Da die Mehrheit der Deutschen gesetzlich versichert ist, richten Sie sich als Vertragsarzt an eine große Patientengruppe. Mit digitalen Assistenten wie Idana können Sie die kurze Zeit, die für gesetzlich versicherte Patienten zur Verfügung steht, bestmöglich nutzen. Erfahren Sie in unserem kostenlos E-Book mehr über die Vorteile einer digitalen Patientenaufnahme und Anamnese.

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